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Faltenbalg25217
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Wenn es nicht identisch mit der Werksauslieferung ist, ist das Bauteil nicht unbeschädigt. Da liegt der Haase im Stroh und trinkt einen "Cuba Libre" ;)
Zwar nicht wirklich wünschenswert, aber beides ist sozusagen gleichwertig. In beiden Fällen gäbe es keine Unfälle ;)
Dann ist die Nachweisbarkeit für Käufer und Verkäufer also auch geklärt :)
ich werfe mal als Stöckchen das Stichwort "Paypal" in den Ring ... duck und weg
Das ist aber rechtlich irrelevant, weil geklebt eben nicht unbeschädigt ist.
Öffnung und Erschütterungen werden schon lange detektiert. Datenübermittlung ist per Funk und Draht möglich, damit erfasste Verstöße nicht unbedingt verloren gehen.
Mit dem Scheinwerfer sehe ich das auch so. Meine Nachfrage ging dahin, ob der Scheinwerfer evtl. austauschbare Befestigungen hätte. Sowas wäre für mich auch neu. Wäre es so, dann müsste man so einen Komponentenwechsel allerdings akzeptie...
Mit 3,5 fach meine ich den Auslösestrom zum Durchschmelzen der Sicherung (träge Kennlinie). Bei 80 A Nennstrom immerhin 280 A. Schon hastig. Da müsste dann ein größeres Problem in Richtung eines kräftigen Masseschluss vorliegen. Die Sich...
Der Tod so einer Vorsicherung während der Fahrt ... ??? Es bräuchte immerhin 3,5 des Nennstromes.
Ob man dann das Möbelhaus in Haftung nehmen kann, weil auf der Verpackung kein Hinweis vorhanden war, dass vor dem Schließen der Fahrzeugtüren und -klappen darauf zu achten ist, dass die Fracht nicht hinausragt? ;)
Sorry, aber mit diesen dünnen Informationen ist das nicht nachvollziehbar. Grüße
Ist ja gut. Hab ein Fragezeichen dazueditiert. Soll ja keine Behauptung sein. :)
Ach ... Du willst deinen Job zur Verfügung stellen? :D
@TE Stelle doch bitte erstmal klar, ob dieser Scheinwerferhalter als originales Einzelteil an dem Scheinwerfer verfügbar ist und real ersetzt werden kann. Inakzeptabel wäre für mein Verständnis eine Instandsetzung durch das An- bzw. Zus...
BundesgerichtsHOFgutachter wäre noch geiler :D
Das meint sicherlich eine andere Konstellation. Kündigt die Versicherung wegen Zahlungsverzuges mit der Folgeprämie, ist der Vertrag beendet und der Anspruch auf die Prämie bleibt davon unberührt. Alles andere dürfte wohl Humbug sein.
@TE wenn Du dich damit mal nicht schon selbst auf die stille Treppe gesetzt hast ... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
hust ... Rückzahlung bei Nichtabnahme wurde hier vereinbart
Genau hier http://www.motor-talk.de/.../...in-den-leeren-kassen-t5771456.html?... sprach ich über Deine Äußerung. Davon fühlst Du dich angesprochen. Dich ansprechen ist was anderes!
Ich kritisiere die dem von Dir vertretenen Standpunkt innewohnende Dummheit (vorsorglich klarstellend: nicht deine Person)! Diese besteht darin, das Verstoßen gegen Regeln deshalb gut zu finden, weil man selbst wegen der Bußgeldeinnahmen...