Suchergebnis (11.258 Treffer)
- Suchparameter
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: Titeln + Beiträgen (Nur in Titeln suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Mitglied:
Faltenbalg25217
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Tipp: Du hast sehr viele Suchergebnisse erhalten. Du kannst die Anzahl der Treffer reduzieren, indem Du nicht nach einzelnen Beiträgen, sondern nach ganzen Themen suchst.
Eindeutig ist da nur die Zuordnung des Vorteils des Rückkaufes im privaten Lebensumfeld und eben nicht im beruflichen.
Das ist beim Rückkauf eben nicht der Fall. Die Pflichtversicherung und die davon tatsächlich gedeckten Schäden sind in den Pauschalen bereits berücksichtigt.
Vereinfacht gesagt: nein. Such mal nach dem Stichwort Massepunkt instandsetzen. Grüße
Wenn man das als Bürger direkt von den "auf frischer Tat" gestellten Delinquenten kassieren dürfte, sagen wir mal mit einem Abschlag von 50%, wäre mit dieser bei Radfahrern sehr verbreiteten Unsitte bestimmt bald Schluss. Aber das wird s...
Der fremde Schaden ist von der Haftpflicht gedeckt. Die Versicherungsbeiträge zur Haftpflicht sind in den Pauschalen bereits anteilig berücksichtigt. Der Rückkauf des fremden Schadens dient allein dem Erhalt der SF-Klasse und somit der V...
Irgendwo muss die Hohlschraube ja sein :)
Na sicher. :p Hoffentlich weiß das dann auch das FA. Nicht dass man dort auf die ganz und gar fernliegende Idee kommt, dass der Rückkauf eines fremden Schadens von der Haftpflichtversicherung überwiegend privat veranlasst und darüber hin...
Die etwas runtergerockteren Exemplare klingen im E-Modus ein wenig wie die älteren S-Bahnen. :)
Denk nochmal über den Inhalt der Kilometerpauschalen nach.
Dein Weg führt Dich regelmäßig nach Bad Freienwalde?
@ TE Den zurückgekauften Schaden des Unfallgegners als Arbeitnehmer steuerwirksam anzusetzen, dürfte etwas schwierig werden, jedenfalls wenn Du die Kilometerpauschale ansetzt.
Soooo .... und damit der Vollständigkeit halber nichts fehlt: beauftrage einen Anwalt deines Vertrauens. Dessen Kosten sind auch zu erstatten. :) *duck und weg*
Über Kleinigkeiten schau ich schon mal großzügig hinweg. :)
Ganz normal wie immer: ja, kann man auch fiktiv abrechnen.
Dann hast Du Glück gehabt.
Zuerst müsstest Du mal sagen, wie alt das schadenverursachende Kind ist.
@ TE Du kannst auch einen anderen Sachverständigen wählen. Das ist allein deine Entscheidung. Um alle Ansprüche aus dem Unfall durchzusetzen, wäre es ratsam, auch einen Anwalt zu beauftragen.
Im 11m Band und ca. 4W Leistung sollte da nichts passieren.
Ich will Dir jetzt nicht zu nahe treten. Aber wenn man Ankündigungen keine Taten folgen lässt, dann wirkt das ein wenig "bescheiden".
Zum Glück wohne ich ja am Nordpol. War doch nur ein Spaß. :)