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Drahkke
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Nach Aussage des TE fand eine Begutachtung statt.
Und was nutzt dir eine solche Gefälligkeitseintragung, die dann jede Polizeistreife anzweifeln darf, weil sie nicht den Richtlinien des KBA entspricht? :confused: Eine solche Eintragung ist nicht mal das Papier wert, auf der sie gedruck...
...er könnte aber in absehbarer Zeit wieder in den Fokus geraten...;)
Naja, der Schalter nutzt dir hier aber auch nicht viel, da nicht nur der Betrieb, sondern bereits die Montage einer Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug nicht zulässig ist.
Es handelt sich hierbei lediglich um das Urteil eines Amtsgerichtes. Hieraus eine Rechtssicherheit für das Telefonieren in der beschriebenen Situation abzuleiten, halte ich für äußerst gewagt.
Der Zeitaufwand schreckt leider auch die Fahrzeugbesitzer davon ab, das Teil konsequent und regelmäßig beim Abstellen des Fahrzeuges zu benutzen.
Das hängt von deinen Fahrkünsten, dem Zustand der Bereifung und dem Straßenzustand ab.
Kannst du das denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen? :eek:
@bits1011 Und wer zahlt dann, wenn durch das (ab-)geschleppte Fahrzeug ein Unfall verursacht wird? :eek:
Aber auch nur mit (Kurzzeit-)Zulassung des abgeschleppten Fahrzeuges.
Die geplante technische Änderung ist auch in Österreich nicht zulässig. Eine entsprechende Anleitung können wir hier nicht veröffentlichen, da dies einen klaren Verstoß gegen die NUB von Motor-Talk darstellen würde, die jeder User mit s...
Das nutzt dir hier nur nichts, da du ja nicht abschleppen (eines liegengebliebenen Fahrzeuges) willst, sondern ein defektes Fahrzeug schleppen willst.
...sind in Deutschland unter keinen Umständen zulassungsfähig...
Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber in Italien auch nicht höher als in Deutschland.
Die Frist zur Einlegung eines Widerspruches dürfte für den TE inzwischen abgelaufen sein.
Wie gut (oder schlecht) ist da die Resonanz auf dein Verlangen nach einer Bankbürgschaft?
Das ist mir bewußt. BlowOff schrieb allerdings, daß er E85 nur für die AU einfüllt. Daraus habe ich geschlossen, daß er ansonsten mit E5 oder E10 fährt.
Da der Anhänger mit dem Fahrzeug darauf mehr als 750 kg wiegt, benötigt der Fahrer hierzu eine Fahrerlaubnis der Klasse BE.
Die AU ist hier auch nicht das Problem. Die meisten Bastler entlarven sich hier in allgemeinen Verkehrskontrollen, wenn der infernalische Gestank wegen des fehlenden Kats nicht mit den Fahrzeugpapieren korrespondiert.
Dieser Sachverhalt ist aber auch in den Fachwerkstätten bekannt. Als Privatmann darf man da sowieso nicht dran, und zwar aus folgendem Grund: Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpe...