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Drahkke
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Nein, das ist absolut chancenlos. Die Felgen kann man allenfalls als Gartenschlauchhalter an die Kellerwand dübeln.
Wenn der Airbag gebraucht ist (wovon ich jetzt mal ausgehe), dann darfst du den nicht in dein Fahrzeug einbauen, auch wenn er paßt, denn gemäß geltender Gesetzeslage dürfen gebrauchte Airbags nur in jene Fahrzeuge eingebaut werden, aus d...
Das ist aber auf jeden Fall eine Arbeit für die (freie) Fachwerkstatt, und zwar aus folgendem Grund: Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten. Grundlage hierfür ist da...
Die Entwicklung ist nicht aufzuhalten...;)
Ohne Rechtschutzversicherung ist das ein finanzieller Drahtseilakt.
In welcher Form werden die elektronischen Sicherheitssysteme geprüft? Über OBD?
Der Erfolg von Dacia in Deutschland kommt ja auch nicht aus dem Nichts...;) Dieser Hersteller hat hier mit seiner Fahrzeugpalette quasi offene Türen eingerannt.
Und den Nachweis, daß die Arbeiten im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit durchgeführt wurden.
Das zeugt doch nur entweder von Inkompetenz oder mangelhafter Arbeitseinstellung des Prüfers. Nicht mehr und nicht weniger. Hieraus einen Rechtsanspruch abzuleiten, ist absurd.
Wenn er dich beschuldigt, mit dem Fahrzeug einen Unfall gehabt zu haben, dann ist er auf jeden Fall in der Beweispflicht, was diese Behauptung betrifft.
In welcher Branche gibt es diese Gepflogenheit? :eek: Ich habe so eine Kausalität in 32 Berufsjahren noch nicht erlebt.
Wie kommst du darauf, daß unsere Politiker überrascht sein sollten? :eek:
Meiner Meinung nach nicht, denn der Händler wird das nicht beweisen können.
Besitzt du eine Rechtschutzversicherung, die bereit ist, daß Risiko eines Rechtsstreites zu tragen?
Naja, es ist schon ein Unterschied, ob man Geld erbt oder einen Betrieb.
Wenn der Sicherheitsgurt immer ordnungsgemäß angelegt wird, tritt der akustische Gurtwarner überhaupt nicht in Aktion. Daher erübrigt sich eine Ausprogrammierung in jedem Fall.
Lötverbindungen sind an diesen Kabeln aus gutem Grund nicht zulässig. Lötverbindung ist flexibel und vibrationsbeständig? Lötverbindung an Kabeln ist an biegebeanspruchten Stellen nicht bruchgefährdet?
Ich könnte mir vorstellen, daß die überwiegende Zahl der Unfälle in Frankreich im Großraum Paris zu lokalisieren sind. Mit den dortigen Gepflogenheiten im Straßenverkehr ist so mancher Deutsche schlichtweg überfordert.
Bei welcher Topographie?