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Drahkke
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Die betreffende Tankstelle hast du unmittelbar nach dem Malheur informiert und dort Regreßansprüche angemeldet?
Solange diese Korsos nicht nach 22.00 Uhr stattfinden, habe ich nichts dagegen.
Es ging hier doch nicht um das Modell, sondern um die Möglichkeiten der Zulassung.
Das ist korrekt. Der Gurtstraffer löst nur aus, wenn du mit dem Fahrzeug auf ein Hindernis aufschlägst und bestimmte Mindestverzögerungswerte erreicht werden. I.d.R. wird dann auch gleichzeitig der Airbag ausgelöst.
Das glaube ich dir. Allerdings könnte es in einer Verkehrskontrolle einem Polizeibeamten auffallen.
Wo wurden durch die Euro-Einführung die Einkommen halbiert? Quelle?
Ich habe von den oben aufgezählten Dingen allenfalls ein Drittel in meinem Fahrzeug...;)
Den Sozialstaat will ja hier (fast) jeder, aber der muß auch finanziert werden. Das geht aber nicht dadurch, daß sich der Staat die dafür benötigten Geldscheine selbst druckt...
@18.430 Mach doch bei nächster Gelegenheit einfach mal ein Foto von der Kombination und stell's hier 'rein. Dann können wir den Fall konkret bewerten.
Unmittelbar nach dem Schadenereignis?
Welche Summe die Versicherung im Endeffekt für dieses Schadenereignis aufwenden muß, kann dir als Geschädigtem doch im Grunde genommen egal sein.
...was du ja sicherlich nicht machen wirst, ohne dafür im Gegenzug eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten.
Wenn der TÜV hier nicht (mehr) helfen kann, bleibt wirklich nur noch die Möglichkeit, beim Verkäufer der Felgen Druck zu machen.
Prinzipiell ja. Im Thread selbst sollte dann allerdings auch nicht von dieser Linie abgewichen werden.
Ja, das würde ich hier auch empfehlen. Dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite und kommt in den Genuß der vollen 24 Monate Gewährleistung.
Unmittelbar nach dem Werkstattaufenthalt war der Kühlmittelstand okay?
Eine solche Änderung gibt es nicht. Die Gewährleistungsfrist läßt sich nach wie vor nur von 24 Monaten auf die Mindestzahl von 12 Monaten reduzieren.
Der TE hat uns ja noch nicht verraten, welche Arbeiten er bei der Werkstatt überhaupt in Auftrag gegeben hat.
Mit der Verjährung kann dein Bekannter hier jedenfalls nicht argumentieren. Er kann natürlich der Verwarnung widersprechen, aber womit will er dann argumentieren. Bei dem Betrag lohnt sich das einfach nicht.
Vor allem hat man dort die Gewißheit, eine legale Version erworben zu haben und keine Raubkopie.