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Drahkke
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So sieht es wohl aus. Aber Alkoholmißbrauch und die Benutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr passen einfach nicht zusammen.
Das ist hier ein wirklich angemessener Preis, nach den aufgelisteten Fahrzeugdetails zu urteilen.
Das bedeutet ja im Klartext, daß diese "lebenslange Garantie" lediglich ein Marketing-Gag ohne wirkliche Substanz war. :eek:
Ohne jetzt Fotos wg. des Zustandes gesehen zu haben: 1500,- €
Ich gehe davon aus, daß in diesem Fall die Antischlupfregelung eingreift, weil die 313 PS sonst mehr in Rauch als in Vortrieb umgesetzt werden.
Das reicht leider nicht. Da braucht man dann zumindest noch zusätzlich tolerante Nachbarn (oder eben keine weiteren Anwohner)...
Die Frage, ob mit (Händler) oder ohne (privat) Gewährleistung verkauft wird, spielt bei der Preisgestaltung in diesem Segment auch eine große Rolle.
Wenn man eine Rechtschutzversicherung und ein Ausweichfahrzeug sein eigen nennt, dann kann man sich diesen Spaß schon gönnen.
Bei welcher Beschleunigungsintention? Maximum?
Privat oder vom Händler?
100% agree. Es hat ja auch niemand etwas dagegen. Der einzige Punkt, der hier beachtet werden muß, besteht darin, daß die verbaute LED-Kennzeichenbeleuchtung eine Bauartzulassung haben muß.
Was ja auch logisch ist, da Vielfahrer durch ihre Tätigkeit keine Sonderrechte bzw. Boni bei Verkehrsverstößen erwerben. Wenn dies Praxis werden würde, wäre dies ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Hast du den Umfang dieses Urheberrechtsschutzes in dem konkreten Fall mal selbst geprüft?
@daniels7 Ein Forum ist IMHO dazu da, um Mißstände zu benennen. Wenn hier nur Lobhudeleien gepostet würden, dann wäre das Forum auch kein Abbild der Realität.
@KKolja Ja, diese Problematik ist durchaus ernstzunehmen.
Auch keine Probleme mit dem E5, welches ja dann als Alternative herhalten muß?
Ein Verkaufsargument beim Wiederverkauf ist der Schalter auf jeden Fall. In dieser Preiskategorie sehe ich dieses Feature als Teil der Must-Have-Ausstattung an.
Das ist doch schon eine gute Auswahl. Die Dame braucht ja schließlich nur ein Fahrzeug.
Es geht hier nicht um die Garantie oder Kulanz, sondern um die Unfähigkeit der Werkstatt, den Gurt zu reparieren. Willst du dein Fahrzeug wirklich weiterhin einer Werkstatt anvertrauen, die bereits an solch einfachen Aufgaben scheitert?
Das befürchte ich auch. Klarheit bekommt der TE hier, wenn er sich diesbezüglich mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzt und dort den Sachverhalt beschreibt.