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Drahkke
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Du schließt aus der Tatsache, daß dieser Hersteller es anbietet, daß es nicht illegal ist? Nicht dein Ernst, oder? :eek:
Er hat sich bereits auf Seite 1 dieses Threats zu seiner gegenwärtigen Situation geäußert. :cool:
10% wäre ein guter Ansatz für die Verhandlungen mit dem Händler.
Ja, ganz ohne Schnickschnack sind die am sinnvollsten. Entscheidend ist einzig und allein die Wurfleistung.
Mit diesen akustischen Verriegelungsmeldungen kann man sich jede Menge Ärger einhandeln. Durch die Benutzung dieser Funtion liegt u. a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 u...
Die Temperaturangabe sollte auf der Dose stehen.
Trotzdem frage ich mich, was den Chef geritten hat, daß er dem Fahrer einen besoffenen Kollegen auf's Auge drückt.
Den einzigen Sinn sehe ich darin, den Betrunkenen nach Hause zu fahren (wenn die Tour dort vorbeiführt), damit er dort seinen Rausch ausschlafen kann.
Die Ursachen liegen im schnellen Schreiben auf der Tastatur und fehlendem Korrekturlesen vor dem Absenden der Beiträge.
Wenn der Kollege auf dem Rastplatz besoffen vom Bock fällt und sich dabei Verletzungen zuzieht, die stationär behandelt werden müssen, könnte es für alle Beteiligten recht unangenehm werden.
Da wäre mir das Risiko zu groß, daß er sich in der Hütte übergeben muß...:eek:
Die 2 Promille baut der Beifahrer niemals in 3 Stunden ab. Das ist schon aus rein biologischen Gründen nicht möglich.
Wie kommst du darauf, daß die Folien grundlos verboten sind? :confused: Der Grund, daß sie verboten sind, liegt in der Tatsache, daß diese Folien keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO haben.
Wenn er dann aber gleichzeitig seine Karte gesteckt hat und die Rennleitung erwischt ihn dabei, dann hat er ein Problem.
@Flitzer 38 Dein Geld hast du nach dem "Unfall" zurückerhalten?
Dieses Phänomen ist unter dem Begriff "Sparen um jeden Preis" bekannt...:D
Wenn das wirklich funktionieren würde, würden die weltweiten politischen Folgen einem Erdbeben gleichkommen...:eek:
Hier sollte der Chef sich sinnvollerweise darum kümmern, herauszufinden, warum der Mitarbeiter alkoholisiert zur Arbeit erscheint.
Wo bleibt da der eigene Leistungsanreiz, wenn man sich selbst die Meßlatte so niedrig ansetzt? :eek:
Wo habe ich das behauptet? :rolleyes: Sie sind nicht zugelassen, weil sich hier der Hersteller wohl noch nicht einmal die Mühe gemacht hat, ein Zulassungsverfahren in Auftrag zu geben.