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Drahkke
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Das muß vor der Einlösung da stehen.
Text vom TE nachträglich geändert? :confused: So wird es aber noch skuriler: Der Vorbesitzer sichert dem TE zu, daß es sich nicht um ein Import-Modell handelt und der TE sichert daraufhin seinem Käufer zu, daß es sich nicht um ein Expo...
Der TE hat ja nur zugesichert, daß es kein Import-Modell ist. Der Käufer hingegen bemängelt, daß es ein Export-Modell ist. Diese Eigenschaft wurde vom TE nicht zugesichert.
Die Konditionen dieses Trials werden aber nicht transparent dargestellt.
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse nutzen dem TE aber nichts, wenn er das Fahrzeug täglich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen muß.
Ohne Kenntnis der Konditionen deines Arbeitgebers können wir nicht beurteilen, ob sich ein Firmenwagen für dich lohnt.
Schon klar. Ich verstehe nur nicht, warum du da nicht auch gleich noch (was ich für viel wichtiger halte) die Gewährleistung mit ausschließt.
Ein Motoren-Instandsetzer?
Irreführende Werbung ist per se nicht zulässig.
Das neue Logo nutzt aber IMHO wenig, wenn weiterhin die alten Denkmuster im Konzern fortleben.
Nein, denn diese technische Änderung ist hier in Deutschland nicht eintragungs- bzw. zulassungsfähig, da sie zu einer Verschlechterung der Abgaswerte führt.
Der TE liest wohl mit, scheint aber selbst an einer Diskussion nicht interessiert zu sein...
Das steht doch außer Zweifel. Als Betroffener muß ich mich dann aber fragen, ob ich an einer schnellen Lösung interessiert bin oder ob ich Streß suche.
Hier solltest du an den Vorbesitzer herantreten, der dir verschwiegen hat, daß es sich um ein Export-Modell handelt.
Die Kernfrage ist doch, warum der TE die Situation hat eskalieren lassen, anstatt die nächste Lücke im Gegenverkehr für's Vorbeifahren an dem stehenden Fahrzeug zu nutzen.
Das könnte kritisch werden, wenn du die Gewährleistung nicht mit ausschließen möchtest.
Unter den gegebenen Umständen ist die Laufzeit zu lang. Hier würde ich an deiner Stelle über 24 Monate finanzieren.
Für eine Abmahnung sollte es allemal reichen. Dazu sollte sich der TE mit einer Verbraucherberatung in Verbindung setzen.
Das kann man auch nicht pauschal sagen. Kommt auf das jeweilige Land an...