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Drahkke
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Ich finde solche Schotterplätze viel interessanter als die Glaspaläste...;)
Hier hat wohl eindeutig der Mitarbeiter in der Endkontrolle gepennt...
Falls hier noch jemand Zweifel hat, erinnere ich gerne noch einmal an §11 FEV: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV11.htm
Was versprichst du dir vom DIN-Kennzeichen?
Nein, das ist eindeutig eine Urban Legend.
Eine umsichtige und verantwortungsvolle Werkstatt wird in einem solchen Fall die Polizei informieren.
So einfach ist das aber nun auch wieder nicht. Auch der Minister muß sich an den üblichen Rechtsweg halten. Eine Verlautbarung über irgendwelche Boulevard-Publikationen erlangt keine Rechtsgültigkeit.
Schlechte Erfahrungen habe ich mit folgenden Fahrzeugen gemacht: VW Golf I (1,1 l, 50 PS) Audi 50 (0,9 l, 40 PS) Ford Taunus 1.6 L (72 PS) Opel Omega 2.5 DTI (150 PS) Gute Erfahrungen habe ich mit folgenden Fahrzeugen gemacht: VW Polo 6...
Genau. Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Choren_Industries
Mir ist von der Direktive des Bundesverkehrsministers auch nichts bekannt.
Warum nicht? Welches Szenario schwebt dir da konkret vor?
Ich habe bereits mehrere Fahrzeuge bei "Fähnchenhändlern" gekauft und bin bisher nie entäuscht worden. Man muß hier natürlich genauer hinschauen, das gebe ich offen zu. Absolute Laien sollten dort nicht kaufen, wenn sie keine fachkundige...
Ich schrieb ja nicht umsonst "i.d.R."....
Man kann das Urteil aber von einer höheren Instanz prüfen lassen.
Ich frage mich immer, warum dieser Mehrverbrauch-Effekt nur bei den Fahrzeugen von E-10-Gegnern auftritt...
Diese Teile werden wegen der Kosen i.d.R. nur in Bereichen eingesetzt, wo höhere Sicherheitsanforderung gestellt werden und eine Steuerung über eine Leitzentrale möglich sein muß.
Gibt es auch einen offiziellen Link dazu? :eek:
Warum sollte gerade hier kein Fortschritt möglich sein? :eek:
Warum gerade Erdgas (CNG) und nicht LPG? :eek:
Eben. Dem Probanden wurde ja die Möglichkeit eingeräumt, seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu belegen. Die Tatsache, daß er die Möglichkeit nicht genutzt hat, kann man nicht zum Polemisieren gegen den Rechtstaat verwenden.