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Drahkke
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Umfrage:
Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Zum Ausloten des Grenzbereichs der eigenen Fahrzeuge werden Fahrsicherheitstrainings angeboten.
Was für'n Schmier-Gel? Ich kenne niemanden, der seinen Lack mit Schmier-Gel bearbeitet.
Ja, das ist möglich, wenn im Transporter ausreichend Anschlagösen vorhanden sind.
Ja, das ist immer noch die sicherste Möglichkeit.
Verboten ist es lediglich, wenn der Umbau anschließend nicht vom TÜV abgenommen wird. Was möglich ist, zeigt der folgende Thread: http://www.motor-talk.de/.../meine-kreidler-und-ich-t2299085.html?...
Wie gut die Sicht nach vorn für den Sozius ist, hängt vom Größenunterschied der beiden Personen ab.
Das verlangt ja auch niemand. Hier geht es doch nur darum, den Fehler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu beheben.
Besteht zwischen der Werkstatt und der Prüforganisation ein Vertragsverhältnis, d.h. prüft die Organisation auch für die Werkstatt?
Ja, deswegen rate ich ja auch immer dazu, vor solchen Aktionen den zuständigen TÜV zwecks Beratung zu konsultieren. Da bekommt man dann technische und zulassungsrechtliche Infos für das jeweils geplante Vorhaben und läuft somit nicht Gef...
Wenn du den Wagen in Frankreich zuläßt, handelt es sich doch um einen Export, d.h. du kannst dir vom deutschen Fiskus die in Deutschland bezahlten 19% MwSt. erstatten lassen. Somit kommen dann effektiv nur noch die 0,6% Differenz zur fra...
Bring den Wagen direkt zu einem KFZ-Sachverständigen, laß dort ein Gutachten erstellen und übergib die Sache dann an einen Fachanwalt.
22. Mai 2011 - 14:23:25 Uhr
Auto
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Mk7 & B-Max
Wikipedia hilft: http://de.wikipedia.org/wiki/Einpresstiefe
Nein, definitiv nicht. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
In diesem Fall wäre der Händler nicht der Exporteur, d.h. für ihn wäre es ein normaler steuerpflichtiger Inlandsverkauf und er wäre somit auch nicht aus der Gewährleistungspflicht 'raus.
Dieser Fall zeigt mal wieder exemplarisch, wie sinnvoll es ist, vor dem Beginn solcher Projekte Gespräche mit dem zuständigen TÜV zu führen. Besonders dann, wenn man die technischen Zusammenhänge (noch) nicht begriffen hat.
Die Angabe einer USt-ID ist nur bei Exporten in EU-Länder von Bedeutung. Bei Exporten in Drittländer muß der Händler eine Ausfuhrbescheinigung vorweisen.
Technisch machbar, aber in Deutschland nicht zulassungsfähig.
Genauso sieht es aus. Die Raserei bringt außer einem erhöhten Risiko des Erwischtwerdens keinen substanziellen Vorteil.
Ein Gespräch mit einem Prüfer des örtlichen TÜV würde hier für Klarheit sorgen.
Unverhandelte Gebrauchtwagenpreise als Basis für die eigene Kaufentscheidung zu nehmen war noch nie zielführend.