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Drahkke
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Probleme gibt es allerdings dann, wenn das Fahrzeug anschließend wieder auffällig wird... ...und zwar für den neuen Halter....
Nö, hier wurden auch schon ältere Threads wieder ausgegraben...
Wenn sich die Schranken an einem Bahnübergang wegen eines herannahenden Zuges senken, sollte man auch nicht versuchen, da noch im letzten Moment drunterherzuschlüpfen und anschließend die Bahn zu verklagen, wenn es schief geht. Und nun?...
Ja, das ist überall so. Die diplomatische Immunität gilt uneingeschränkt weltweit.
Eben. Deshalb ja mein Hinweis weiter vorn im Thread, daß man sich für diesen Fall gute Argumente zurechtlegen sollte. ;)
Mag sein, daß sich dies in den letzten Jahren geändert hat, aber die Sauferei in den Zügen hat mich dazu veranlaßt, vor 15 Jahren den Nahverkehrszügen ganz den Rücken zu kehren.
In dem Eröffnungsbeitrag stand, daß die Frau davon ausgegangen ist, daß sich die Anlage nicht im Betrieb befunden habe. Mich würde ja mal interessieren, wie die Frau zu dieser wahnwitzigen Annahme gekommen ist.
Das ist deine Meinung, die dir natürlich zusteht. Unsere Gerichte sehen das aber offensichtlich anders.
Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtenbuch
Natürlich nicht. Aber das ist doch kein Grund für eine Generalabsolution.
Natürlich braucht man das nicht. Aber man sorgt so dafür, daß die Rennleitung für die Zukunft ein wachsames Auge auf einen hat. ;)
Zumindest schadhaft. Sollte auf jeden Fall gewechselt werden.
Man sollte sich dann aber schon gute Argumente zurechtlegen, wenn man den Beamten erklären muß, warum man unmittelbar nach der Fahrtenbuchauflage sein Fahrzeug an ein Familienmitglied "verkauft" hat...:D
Umfrage:
Mehrheit für Tauglichkeitstest
Eben. Die Jahresfahrleistung ist in diesem Zusammenhang absolut irrelevant.
Der Gesetzgeber stellt nicht umsonst gewisse Anforderungen an die Inhaber einer Fahrerlaubnis. Aus welcher Veranlassung sollten den motorisierten Verkehrsteilnehmern also sämtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden?
Und wer mit seiner Entscheidung komplett falsch gelegen hat, dem bleibt heute immer noch die Privatinsolvenz als Ausweg.
Ich habe bei der Anmeldung eines neu erworbenen Gebrauchtwagens noch nie einen alten Fahrzeugschein vorgelegt und bin auch noch nie danach gefragt worden.
Warten wir doch erst einmal ab, was aus der Insolvenz wird. Eventuell ist ein Neuanfang auf einer solideren Basis möglich.
Umfrage:
Mehrheit für Tauglichkeitstest
Es geht hier um die Fahrerlaubnis und nicht um ein Seemannspatent...:rolleyes: