Suchergebnis (8.661 Treffer)
- Suchparameter
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: Titeln + Beiträgen (Nur in Titeln suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Mitglied:
Drahkke
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Tipp: Du hast sehr viele Suchergebnisse erhalten. Du kannst die Anzahl der Treffer reduzieren, indem Du nicht nach einzelnen Beiträgen, sondern nach ganzen Themen suchst.
Service-Arbeiten an Airbag-Systemen dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden, welches im Besitz eines entsprechenden Sachkunde-Nachweises ist, da es sich hierbei um den Umgang mit Explosiv-Stoffen handelt.
Probleme beim TÜV sind hier das kleinste Übel. In einer Verkehrskontrolle sind die Beamten durchaus berechtigt, in solchen Fällen die Weiterfahrt zu untersagen und im Falle eines Unfalls liefert man damit der Versicherung eine Steilvorl...
...aber eben nicht nur mit Standlicht...
Was ich jetzt nicht verstehe: Warum bist du 3 (!) Monate mit einem defekten rechten Spiegelglas herumgefahren?
Hast du diese Frage inzwischen gestellt und beantwortet bekommen?
Diese Umstände eröffnen natürlich eine vollkommen andere Sicht auf den Thread...:eek:
Danke für die Info. Ich hatte den Eröffnungsbeitrag im ersten Moment so interpretiert, daß du seit Januar 2005 ununterbrochen in Down-Under weilst...;)
Ich meinte hier speziell die Batterie-Technologie, wo deutsche Hersteller inzwischen Kooperationen mit chinesischen Herstellern eingehen müssen, um am Ball zu bleiben.
Ja, nach diesem Hinweis fällt mir das Problem mit dem Elchtest auch wieder ein...
Tatsache ist, daß die deutsche Autoindustrie bei einigen Schlüsseltechnologien längst den Anschluß zu ausländischen Konkurenten verloren hat.
Mit auf Exportmärkten falsch eingepreisten Modellen sind deutsche Hersteller schon mehr als einmal auf die Nase gefallen...
Das wäre die eleganteste Möglichkeit, geht aber nur, wenn der Leasingvertrag dem Leasingnehmer dieses Recht auch einräumt.
Chipart schrieb ja extra dazu, daß es ein "ganz provokativer" Gedanke war...;) Sollte ja nur dazu dienen, Möglichkeiten aufzuzeigen, von denen wir noch Lichtjahre entfernt sind.
Nein. Die in den Links gezeigten LED dürfen an Fahrzeugen, die im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden, überhaupt nicht als Außenbeleuchtung montiert werden, egal in welcher Funktion.
Warum hast du den Leasing-Vertrag unterschrieben, wenn du den garantierten Restwert anzweifelst?
Ist es in Australien im Vergleich zu den USA wirklich so viel einfacher, ein Arbeits-Visum zu bekommen?
Wenn das Problem in den LEDs des Scheinwerfers liegt, dann muß der komplette Scheinwerfer getauscht werden, da das Austauschen einzelner LEDs nicht zulässig ist.
Diese Methode ist nicht zu empfehlen, da man damit bei einer Polizeikontrolle in arge Erklärungsnöte kommt...
Ein seriöses Autohaus wird sich daran nicht die Finger verbrennen. Da wird der Interessent wohl auf eine Hinterhof-Bastelbude ausweichen müssen.
Ein wie auch immer gearteter "Vergeltungsgedanke" steht da mit Sicherheit nicht dahinter. Und ob die im internationalen Vergleich ziemlich mikrigen Strafzahlungen in unserer Republik einen "Straf-Effekt" haben, wage ich auch zu bezweifel...