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Faltenbalg25217
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Maximal der Betrag der Differenz vom WBW zum (Auszahlungsbetrag + Restwert). Da stehen Dir also 1.185,79 € zu. Da man Dich bescheissen will, solltest Du einen Anwalt einschalten.
Dir wurden 204,87 € überwiesen. Das wäre korrekt, wenn auf der Rechnung für den neuen Gebrauchten kein oder kein anderer Betrag als 299,475 € für die Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde.
Was in den AGB steht, das ist egal. Die können nichts daran ändern, dass Du als Ansprechpartner für die Gewährleistung den Verkäufer von dem Teil hast. Ob er nun will oder nicht. Grüße
Ja, da solltest Du einen Anwalt beauftragen. Es läuft auf einen Streit hinaus und da ziehst Du als Laie sonst den Kürzeren. An deiner Stelle hätte ich einen eigenen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt. Wenn der von der Versi...
Was beim Spülen stattfindet, das scheint denen auch gänzlich unbekannt zu sein. :rolleyes: Grüße
Ist es schon so weit, dass Du dich nicht mehr selbst waschen kannst? Das wäre ja bedauerlich.
Schöne Zusammenfassung. Parkverstöße sind in der RS-Versicherung übrigens nicht versicherbar. :cool:
enfauahhh ;)
Es fehlt zwar ein "r". Aber :D:D:D
Sei ein wenig toleranter. Es geht um Straßenverkehr. :cool:
Nun ja. Wenn's der Kreislauf nicht verträgt. :D Vergleicht einfach mal im Stand den Leerlaufverbrauch auf D mit dem auf N. Beim herkömmlichen Wandler wird er ganz sicher 0,3l/h / 0,5l/h Benzin niedriger sein, wenn das AT auf N steht. Di...
Au weia ... dass dieser thread mal wieder so dermaßen OT läuft ... :confused: Kriegt mal wieder die Kurve. :)
"N" schadet sicher nicht.
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Der ultimative Off-Topic-Blog
Die Alternative wurde denen mi Sicherheit vermittelt, wobei das eher nicht nötig gewesen sein wird.
Nix machen lassen. Sofort klagem. Alles andere ist reine Zeitverschwendung.
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Das Volk ist nicht reif für die Wahrheit. Daran hat sich in den vergangenen Jahrtausenden nur wenig geändert.
Und dabei zu wissen, worum es geht, das ist am besten. Das hast Du mit der VK ganz richtig gemacht und in so einer Situation ist doch die vorübergehend höhere Prämie des Folgejahres eine Lachnummer im Vergleich zu den akuten Nöten, in de...
Exakt. :)
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Das war allerdings eine sehr bewusste Lüge. Aber wie Du schon sagtest, diese Lüge nicht zu auszusprechen, hätte in eine andere Katastrophe geführt.
Das ist ziemlich einfach zu beantworten. Die gegnerische Versicherung sucht nach dem Haar in der Suppe. Es ist anzunehmen, dass das Wunschergebnis der Versicherung in die Richtung eines etwaigen Mitverschuldens deinerseits gehen würde. M...