Suchergebnis (11.356 Treffer)
- Suchparameter
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: Titeln + Beiträgen (Nur in Titeln suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Mitglied:
Drahkke
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Tipp: Du hast sehr viele Suchergebnisse erhalten. Du kannst die Anzahl der Treffer reduzieren, indem Du nicht nach einzelnen Beiträgen, sondern nach ganzen Themen suchst.
UBB's mit E-Prüfzeichen gibt es defintiv nicht.
Das sind dann aber eben keine UBB's, sondern Einstiegsbeleuchtungen.
Eine Unterbodenbeleuchtung ist grundsätzlich nicht als Einstiegsbeleuchtung eintragbar, da sich beide Beleuchtungen bereits beim Einbauort grundsätzlich voneinander unterscheiden. Außerdem gibt es auf dem deutschen Markt keine einzige U...
Es gibt auf dem deutschen Markt keine reine Unterbodenbeleuchtung, für die eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) erteilt wurde. Dies sollte aber inzwischen allgemein bekannt sein, da bereits in unzähligen Threads diskutiert.
Diese gibt es aber für keine auf dem deutschen Markt angebotene reine Unterbodenbeleuchtung, sondern allenfalls für Einstiegsbeleuchtungen. Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Einstiegsbeleuchtung ist aber nicht nur die Bauartzula...
So einfach kann man es sich nicht machen. Da durch die Beleuchtungen andere Verkehrsteilnehmer irritiert werden können, handelt es sich um eine bewußt herbeigeführte Verkehrsgefährdung.
Der Threadtitel ist etwas unglücklich gewählt. Nach der Beschreibung handelt es sich um eine Fußraumbeleuchtung, nicht um eine Unterbodenbeleuchtung. Fußraumbeleuchtungen sind zulässig.. 1. ...sofern deren Licht nicht nach außen dringt...
??? Meinst du vielleicht "Akzent" ?
Und die Kabelzuführungen? Hat der TÜV dazu noch keine Fragen bei der HU gestellt?
Dir ist bekannt, daß durch das Lasieren der Rückleuchten die Bauartzulassung (E-Prüfnummer) der Leuchte ihre Gültigkeit verliert und in der Folge die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, an welchem diese manipulierten Leuchten montiert werd...
Das sehe ich genauso. Mit Beleidigungen und Anspielungen liefert man der Exekutive doch quasi eine Steilvorlage...
Es ist eher davon auszugehen, daß die Beamten noch nicht an den aktuellen Schulungen zum Thema Fahrzeugbeleuchtungen teilgenommen haben.
Ausstiegshilfen gibt es in der StVZO nicht. Dort kennt man nur den Begriff der Einstiegsbeleuchtung. Und die unterscheidet sich von der Unterbodenbeleuchtung bereits durch den Einbauort. Sie darf nämlich nicht unter dem Fahrzeug montiert...
Die StVZO schreibt auch vor, daß die Leuchtmittel eine Bauartzulassung besitzen müssen....
Ich fahre die Strecke komplett mit dem eigenen Auto. Kann mir allerdings auch nicht alle 2 Jahre ein neues Auto leisten und hoffe deshalb, daß mein Wagen mindestens 500.000 km mit dem 1. Motor erreicht...
Weil der Anbietermarkt wie ein Oligopol organisiert ist.
Kraftfahrzeuge sollte man NIEMALS gegen Vorauskasse erwerben. Da gilt die alte Regel: Kasse gegen Dokumente (und natürlich gleichzeitig gegen das Fahrzeug).
Re: Merkwürdiges Kaufangebot Woher kommt der Interessent?
Das kann ich nachvollziehen. Muß selbst täglich 72 km zum Arbeitsplatz fahren.
Wer zahlt den heute bei einem Neuwagen noch den Listenpreis...?