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Drahkke
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Wenn die Familien im Aufsichtsrat überstimmt wurden, stimmt die Überschrift dieses News-Threads nicht...
Dabei darf man aber auch nicht außer acht lassen, daß der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht Bestandteil der Grundrechte ist., die freie Entfaltung der Persönlichkeit hingegen schon.
Das ist für dich ein Argument, Personen, welche nicht über die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verfügen, trotzdem den Gebrauch selbiger zu gestatten? :confused: Mündigkeit hat auch etwas mit Selbstverantwortung z...
Es geht hier doch nicht darum, einem freien Menschen vorzuschreiben, ob er eine Pflanze rauchen darf oder nicht, sondern darum, festzulegen, ob der Konsument angesichts seines Konsums überhaupt die charakterliche Eignung zum Führen eines...
Das man Cannabis nicht mit Alkohol und Nikotin gleichsetzen kann, wurde doch hier im Thread bereits oft genug thematisiert. Scheitert schon am fehlenden THC-Gehalt.
Nur mit dem Unterschied, daß es sich bei Cannabis nicht um ein Genußmittel handelt...
Hier steht aber auch klar und deutlich in dem Artikel, daß Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben. Eine Gefährdung des Straßenverkehr hat die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall...
Freigabe gibt es bei medizinischer Indikation. Welchen anderen Grund sollte es geben, sich am Freitagabend einen Joint 'reinzuziehen? :confused:
Das ist korrekt. Hier geht es aber nicht um die Fahrsicherheit, sondern um die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Und die darf bei Drogenkonsumenten regelmäßig in Frage gestellt werden.
Das kann man aber auch andersherum sehen: Wer seine Fahrerlaubnis nicht gefährden will, sollte sich überlegen, ob und warum er Cannabis konsumieren muß. Die medizinische Indikation ist hier, wie bereits angemerkt, klar außen vor und ni...
Ja, ich wüßte auch nicht, in welche Epoche ich den Entwurf einsortieren sollte.
Ja, aber die gibt es beim Cannabis-Konsum nicht.
Das mag zu Kaiser Wilhelms Zeiten so gewesen sein, aber diese Epoche ist schon lange Geschichte. Auf dem Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen ist es durchaus angebracht, hier eine Neubewertung durchzuführen.
Vermeidbar ist er zumindest dadurch, daß man als Betroffener die Brocken hinschmeißt und die Verantwortlichen die Suppe selbst auslöffeln läßt...
Die Länge des Untersuchungsverfahrens hat doch keine Auswirkungen auf die Veröffentlichungswahrscheinlichkeit der Ergebnisse. :eek:
Vollkommen korrekt. Das Problem besteht einfach darin, daß den meisten Cannabis-Konsumenten die medizinische Indikation für den Konsum fehlt.
Wo du hier eine Rechtswidrigkeit siehst, kannst du uns sicherlich erläutern.
Die geschätzten globalen Reserven an seltenen Erden von ca. 99.000.000 Tonnen sollten bei einer jährlichen Förderquote von ca. 140.000 Tonnen aber trotzdem noch eine Weile reichen.
Bevor jetzt noch jemand das Problem auf die Bezeichnung der seltenen Erden reduziert... http://www.badische-zeitung.de/.../...sind-nicht-selten--60538115.html Das Argument von enrgy im 1. Beitrag auf Seite 1 dieses Threads läuft daher ...
Das paßt natürlich auch, aber ich gehe jetzt mal davon aus, daß er sich selbst nicht so sieht... :D