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Drahkke
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Es geht doch hier garnicht um die Schadstoffeinstufung an sich, sondern um deren korrekte Dokumentation in Bezug zum Fahrzeug.
Da dieses System wirklich nur bei Notbremsungen zum Einsatz kommt, dürfte das wohl die geringste Sorge des Fahrzeugbesitzers sein.
Rechtsgrundlage ist die Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) für Kraftfahrzeuge vom 10. Oktober 2006, (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793). Die Kennzeichnungsverordnung in der aktuellen Fassung ist am 8. Dezember 2007 i...
Das kannst du aber nicht als Argument anführen, denn die Anbringung der neuen Umweltplakette zusammen mit den neuen Kennzeichen stellt absolut kein Problem dar.
Ich habe auch schon Gebrauchtfahrzeuge mit über 200.000 km auf der Uhr gekauft. Ist alles eine Frage der Pflege und des Preises. Wenn beides stimmt, dann sehe ich da keine Probleme (hatte in dieser Hinsicht auch noch nie außergewöhnliche...
Was soll da ein Beratungsgespräch beim Anwalt bringen? :confused: Den Rat, die Umweltplakette mit dem neuen Kennzeichen direkt bei der Zulassung des Fahrzeugs zu erwerben, hat der TE doch bereits hier im Thread bekommen (und im Gegensa...
Da bleibt euch nur die Möglichkeit, das Bußgeld untereinander aufzuteilen. Damit würde das Lehrgeld für jeden von euch vergleichsweise gering ausfallen. Eine Umweltplakette mit korrektem Kennzeichen habt ihr aber doch wohl hoffentlich ...
Die Schadstoffeinstufung wird im Anhörungsbogen ja auch nicht in Zweifel gezogen. Der Verstoß, der dir vorgeworfen wird, bezieht sich auf die fehlende bzw. falsche Dokumentation der Schadstoffeinstufung auf der im Fahrzeug mitgeführten ...
Das Problem löst sich doch von selbst, sobald man als PKW-Fahrer den Unterschied zwischen stehendem Kraftfahrzeug und fahrendem Kraftfahrzeug verinnerlicht hat. Ein Ausbremsen der Radfahrer gibt es dabei nicht - das wäre im Sinne der Ver...
Das Problem unterschiedlicher Bremswirkungen hat man aber auch heute schon. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, hat man ja den Sicherheitsabstand eingeführt.
Ja, soviel Mobiliät wird von den Leuten schon erwartet, auch wenn sie mit dem PKW kommen.
Wo konntest bzw. durftest du dieses System testen? :eek:
Wieso soll ich mit diesem Minimalabstand weiterfahren? :confused: Beim Weiterfahren besteht doch gar keine Notwendigkeit, diesen Minimalabstand zum Bordstein beizubehalten.
@m_moench Du meinst damit den kompletten Cockpit-Anzeigenblock, oder? Es waren ja praktisch alle Anzeigen des Cockpits betroffen.
Davon kann man ausgehen. Fehlende Erfahrung im Umgang mit solchen Extremsituationen dürfte hier ursächlich gewesen sein.
Preislich muß das System aber auch so interessant sein, daß sich der Einbau ins Fahrzeug wirtschaftlich rechnet, ohne das der Fahrzeugpreis durch die Decke schießt.
Nö, das Zufallsprinzip spielt in der StVO absolut keine Rolle. Daher geht dieses Argument komplett ins Leere.
Nein, man muß es natürlich nicht. Aber es macht den Straßenverkehr etwas sicherer, wenn man für manche Radfahrer im Verkehr mitdenkt und so verhindert, daß sie sich selbst gefährden. Damit senkt man übrigens auch das eigene Streß-Level.
Die Seite funktioniert nicht.
Vielen Dank für die Infos. Das hilft mir schon mal weiter. ;)