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Drahkke
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Nur dann, wenn es keine TÜV-Station in geringerer Entfernung gibt.
Wenn man sowieso zur Bank geht, kann man auch gleich eine Blitz-Überweisung tätigen und braucht sich somit nicht den Risiken eines Bargeld-Transports aussetzen.
Ja, den Erhalt der Garantie sollte man sich da in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen.
Das Ergebnis der Arbeit sollte dann aber auch überzeugen.
Ich meinte natürlich den BGH. Auch der muß seine Urteile auf der Basis geltenden Rechts aufbauen und diese dann auch begründen.
Da sind Barzahlungen ausgesprochen unüblich.
Nein - hier liegt entweder ein Material- oder ein Montagefehler vor.
Finger weg - besonders dann, wenn die Leistungssteigerung nicht eingetragen war.
Da stellt sich ja nun die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Auslegung fußt.
Da wird man wohl erst das Urteil des EUGH abwarten müssen.
21. Juli 2020 - 18:07:45 Uhr
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Passiert, aber warum erwartest du Vorleistung bzw. was versprichst du dir davon? :confused:
Hat der BGH denn definiert, worin die Gegenleistung konkret bestanden haben soll (im Vergleich zu einem vorschriftsmäßigen Fahrzeug) und wie sie bewertet werden soll? :confused:
Fahren ohne Ladungssicherung birgt ebenfalls Gefahren, die den Gurtwarner sinnvoll erscheinen lassen. Davon abgesehen, gehört Ladung, wann immer möglich, in den Kofferraum oder in den Fußraum vor die Sitze.
Hat man dazu vorher deine Erlaubnis eingeholt?
Statt einer Rettungsdecke würde ich hier eher eine Feuerlöschdecke nehmen. Ist für diesen Zweck die sinnvollere Lösung.
Sofern es sich nicht um großflächige Durchrostungen handelt, wird das wohl auch nicht auffallen.
:confused: Der Twingo hat ab Baujahr 2014 einen Unterflur-Mittelmotor und Heckantrieb, davor einen Frontmotor und Vorderradantrieb. Eine Version mit Heckmotor gab es nie.
Dazu gibt es auch legale Möglichkeiten.
Ja, für die kommenden 6 Monate kann der TE da erst einmal entspannt fahren, denn so lange gilt die Beweislastumkehr aus der Gewährleistung.
Vielen Dank für deine Rückmeldung. Das ist durchaus nicht alltäglich.