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Drahkke
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Was verstehst du unter einer "reinen" KFZ-Werkstatt? :eek:
Um's Rechtsvorbeifahren (nicht Kolonnenspringen) geht es doch im Kern der Sache. Sonst ergäbe die Abschaffung des Rechtsfahrgebotes doch keinen Sinn.
Ich stelle mich da gerne einer Disskussion hinsichtlich alternativer Grundlagen zur Abschaffung des Rechtsfahrgebotes. Wie lautet dein Alternativvorschlag?
Ich hatte damals nur das Vergnügen des Filzens an der innerdeutschen Grenze... Da enthielt man sich dann besser jedes Kommentars an die durchsuchenden Grenzbeamten.
Das TL kann ja garnicht zur Diskussion stehen, weil es zur Abschaffung des Rechtsfahrgebots keine andere sinnvolle Grundlage gibt.
Klar. Hier geht es aber nur um eine Durchsuchung des Tatfahrzeuges.
Das können wir aber erst bewerten, wenn der Wagen wirklich einen Käufer gefunden hat.
Naja, die Schilderung des TE erweckt bei mir nicht unbedingt den Eindruck, daß es sich da um eine Fahrzeugdurchsuchung "mit allem drum und dran" gehandelt hat.
Eben. Deshalb hat IMHO das im Eröffnungsbeitrag vorgestellte Video mehr Stil. Aber auch das wäre noch steigerungsfähig, wenn der Sohn dort wirklich bis an den äußersten Rand des Grenzbereichs gehen würde.
...aber nicht so ausdauernd...:D
Ja, besonders dann, wenn die Beamten bei der Kontrolle besonderen Wert auf die Eigensicherung legen...:D
Das war auch mein erster Gedanke...:D
Ich habe es in 33 Jahren Fahrpraxis nicht geschafft, daß mich die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn verfolgt und gestellt hat. Da muß also schon Einges im Argen gelegen haben...
Wie würdest du diesen Zustand denn bezeichnen? :confused:
Eben. Es braucht ja nur Gefahr im Verzug gewesen sein...
Spätestens bei der nächsten Runde hätte sie wohl 'nen Herzkasper bekommen...;)
Ich halte es für vollkommen unverantwortlich, die Fahrer unter 50 Jahren hier von regelmäßigen medizinischen Checks komplett auszuklammern.
In diesem Fahrzeugsegment spielen Preise und Kosten für die Eigner sowieso nur eine untergeordnete Rolle.
Ich habe auch schon gepflegte Porsche zerfetzt zwischen den Bäumen liegen sehen.
Eben. Sinn machen Tauglichkeitsprüfungen doch nur, wenn sie ab der Vollendung des 18. Lebensjahres verbindlich eingeführt werden.