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Faltenbalg25217
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Im 11m Band und ca. 4W Leistung sollte da nichts passieren.
@ TE Du kannst auch einen anderen Sachverständigen wählen. Das ist allein deine Entscheidung. Um alle Ansprüche aus dem Unfall durchzusetzen, wäre es ratsam, auch einen Anwalt zu beauftragen.
Zuerst müsstest Du mal sagen, wie alt das schadenverursachende Kind ist.
Dann hast Du Glück gehabt.
Ganz normal wie immer: ja, kann man auch fiktiv abrechnen.
Über Kleinigkeiten schau ich schon mal großzügig hinweg. :)
Soooo .... und damit der Vollständigkeit halber nichts fehlt: beauftrage einen Anwalt deines Vertrauens. Dessen Kosten sind auch zu erstatten. :) *duck und weg*
@ TE Den zurückgekauften Schaden des Unfallgegners als Arbeitnehmer steuerwirksam anzusetzen, dürfte etwas schwierig werden, jedenfalls wenn Du die Kilometerpauschale ansetzt.
Dein Weg führt Dich regelmäßig nach Bad Freienwalde?
Denk nochmal über den Inhalt der Kilometerpauschalen nach.
Die etwas runtergerockteren Exemplare klingen im E-Modus ein wenig wie die älteren S-Bahnen. :)
Na sicher. :p Hoffentlich weiß das dann auch das FA. Nicht dass man dort auf die ganz und gar fernliegende Idee kommt, dass der Rückkauf eines fremden Schadens von der Haftpflichtversicherung überwiegend privat veranlasst und darüber hin...
Irgendwo muss die Hohlschraube ja sein :)
Der fremde Schaden ist von der Haftpflicht gedeckt. Die Versicherungsbeiträge zur Haftpflicht sind in den Pauschalen bereits anteilig berücksichtigt. Der Rückkauf des fremden Schadens dient allein dem Erhalt der SF-Klasse und somit der V...
Wenn man das als Bürger direkt von den "auf frischer Tat" gestellten Delinquenten kassieren dürfte, sagen wir mal mit einem Abschlag von 50%, wäre mit dieser bei Radfahrern sehr verbreiteten Unsitte bestimmt bald Schluss. Aber das wird s...
Vereinfacht gesagt: nein. Such mal nach dem Stichwort Massepunkt instandsetzen. Grüße
Das ist beim Rückkauf eben nicht der Fall. Die Pflichtversicherung und die davon tatsächlich gedeckten Schäden sind in den Pauschalen bereits berücksichtigt.
Eindeutig ist da nur die Zuordnung des Vorteils des Rückkaufes im privaten Lebensumfeld und eben nicht im beruflichen.
Na hier: Du schreibst doch selbst, dass der Prämienvorteil im privaten Bereich liegt.
Falls es irgendwem entgangen ist: Mit dem Dekra-Gutachten zur Übergabe wird sichergestellt, dass das Fahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand (nämlich dem IST-Zustand) ist. Damit kann der Verkäufer im Streitfall beweisen, dass etwaig au...