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Drahkke
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Der Vielfahrer wird allenfalls öfter bestraft (wenn er sich permanent nicht an die Regeln hält), aber keinesfalls härter. Daher ist Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer bei der Strafzumessung weder sinnvoll noch praktikabel.
Der Haken an der Sache besteht darin, daß dieses "Ziel" überhaupt nicht existiert.
Diese Frage stelle ich mir auch immer wieder. Wir haben selbst vor einigen Jahren bei unserem Zweitwagen den Umstieg vom VW Polo auf den Peugeot 206 gewagt und diesen Schritt bis heute nicht bereut.
Nein, das ist nicht logisch, weil es bei Steuereinnahmen keine Ausgabenzweckbindung gibt.
Verwarnungs- und Bußgelder sind keine Steuergelder.
Im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Markenpokal? :confused:
Ich halte es für ziemlich gewagt, den Hartz-IV-Empfängern zu unterstellen, daß sie Kraftfahrzeuge besitzen. :(
Was für ein Schmarrn? :confused:
Nein, das liegt hauptsächlich an mangelnder Feinmotorik des rechten Beins (bzw. bei Motorradfahrern der rechten Hand).
Vielleicht scheidet er doch komplett aus dem Konzern aus.
Netter Rechtfertigungsversuch der Wolfsburger Unternehmensführung... :D :rolleyes:
Mit Originalteilen? :confused:
Garantie gibt es vom Händler nicht immer. Dafür aber die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, welche der Händler auf minimal 12 Monate verkürzen, jedoch nicht ausschließen darf. Ein Rücktrittsrecht vom Verkauf gibt es nur bei Fern...
Wenn man die Möglichkeit dazu hat, ist das natürlich die bequemste Variante.
Das Kurzzeitkennzeichen kann man auch am eigenen Wohnort beschaffen. Dazu läßt man sich dann einfach Kopien der Zulassungsdokumente und des letzten HU-Berichts vom Anbieter des Fahrzeugs zusenden.
In diesem Zusammenhang siehst du die im folgenden Thread geschilderte Praxis sicherlich äußerst kritisch: https://www.motor-talk.de/.../...nus-fuer-sanierungsplan-t6311390.html
Ich halte den Bericht des Handelsblattes auch für eine gezielt lancierte Nebelkerze.
Rote 06er Nummern werden nicht mehr an Privatpersonen ausgegeben, sondern nur noch an Händler. Für Überführungen durch Privatpersonen gibt es heute Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig).
Somit läuft alles wieder darauf hinaus, daß die Gerichte bemüht werden müssen...
So knapp vor dem Fristablauf solltest du auf jeden Fall den Rechtsweg einschlagen, um diesen Trumpf nicht aus der Hand zu geben. Sollte ein Gutachten erforderlich sein, dann sollten dessen Kosten auch in die Forderung gegen den Händler e...