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Drahkke
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Ich kann mir kaum vorstellen, daß man sich im Werk darum gekümmert hat und gehe daher davon aus, daß die Prüfung in einer VW-Werkstatt erfolgt ist. Hier stellt sich natürlich erst einmal die Frage, welche Software zum Auslesen verwende...
Mich würde in diesem Zusammenhang mal der genaue Inhalt des genannten Schreibens interessieren.
Was soll man löschen, wenn es gar keinen Eintrag gibt? :confused:
Sie haben dir keine Kopie des Schreibens ausgehändigt? :confused:
Seit dem 01.04.2015.
Das ist ein Fall für die Werkstatt, da für die Arbeiten am Airbag-System ein Sachkundenachweis erforderlich ist.
Kannst du mal ein Foto davon einstellen, damit wir uns die Intensität des Glühens besser vorstellen können?
Zum Beispiel weil das angebotene Fahrzeug in Verbindung mit dem geforderten Preis dem Kaufinteressenten sehr lukrativ erscheinen.
Das funktioniert aber auch nur deshalb, weil etliche Zeitgenossen dort trotz der Beschilderung den Hahn aufreißen...
Vielleicht äußert sich der TE ja noch dazu...
Welcher Vermieter dafür ein Mindestalter von lediglich 19 (!) Jahren fordert, steht ja im verlinkten Artikel...
Diese Regelung wurde mit der Novellierung des Regelwerkes ebenfalls abgeschafft. Man kann das Kurzzeitkennzeichen jetzt auch beim Straßenverkehrsamt am Ort des Kaufes erwerben.
Damit erübrigt sich ja jeder weitere Versuch, die Schuld an dem Schlamassel auf Andere abzuwälzen.
Was steht im Fehlerspeicher?
Bei der NOX-Problematik geht es aber auch nicht ausschließlich um NO2.
Bei welchem? :confused:
Na dann rechne das mal auf die Gesamtzahl der Fahrzeuge mit AdBlue-Systemen hoch...
Die bekommt man nur, wenn man ein entsprechendes Gewerbe betreibt. Für Privatleute gibt es dort die Kurzzeitkennzeichen, um die es in diesem Thread geht.
Hier nach der Try-and-Error-Methode zu verfahren halte ich nicht für zielführend. In diesem Fall sollte erst einmal der Fehlerspeicher mit der richtigen Software ausgelesen werden, um danach zu entscheiden, wie der festgestellte Fehler ...
Es lohnt sich definitiv. Ich habe mein Fahrverhalten nach dem Umstieg auf einen Telematik-Tarif auch nicht geändert. [Von Motor-Talk aus dem Thema 'Telematik bei der Autoversicherung' überführt.]