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Drahkke
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Das ist aber der Grund. Warum für dich unerklärlich?
Ich frage mich auch, warum die Fahrerlaubnissperre nur 5 Jahre beträgt, angesichts der Tatsache, daß hier bereits das 2. Todesopfer zu beklagen ist.
Kurz und knapp: Keine Chance!
Ich verstehe immer noch nicht, warum der Versuch gestartet wurde, die erforderlichen Infos im Internet zu beschaffen und nicht dort, wo man das Fahrzeug anschließend sowieso vorführen muß, nämlich beim TÜV.
Gefälligkeitseintragungen sind nicht mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Wenn die Sache 'rauskommt, haben sowohl Fahrzeughalter/-Fahrer als auch der Prüfer ein Problem.
Mit den genannten 1,5 % zusätzlicher Energieeinspeisung über das mit Solarzellen bestückte Fahrzeugdach? Auf die Berechnung, wie das funktionieren soll, bin ich (und sicherlich auch viele andere Leser) wirklich gespannt.
Du hast von der Versicherung schon eine Reparaturfreigabe bekommen, obwohl dieser das Dokument auch noch nicht vorliegt?
Garnicht. Beides ist Grundvoraussetzung, um das Fahrzeug mit eingetragenem Tuning auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen.
Auch hier die ernst gemeinte Frage: Woran machst du bei deinen Beobachtungen den Migrationshintergrund fest und wie oft liegst du damit falsch?
Du willst doch jetzt wohl nicht ernsthaft behaupten, daß du anhand des Videomaterials die Nationalität der dort gezeigten Personen feststellen kannst (ganz abgesehen davon, daß die für das hier diskutierte Thema vollkommen unerheblich is...
Natürlich muß man denen das auch sagen. Die Umrüstung muß schließlich rechtssicher dokumentiert werden.
Eben. Diese Tatsache wird oftmals unterschlagen, wahrscheinlich deshalb, weil sie vielen Zeitgenossen schlichtweg nicht bewußt ist.
Es gab in da definitiv kein großes Risiko.
Ich hatte gerade noch mit meiner Frau gewettet, wann der wohl ins Spiel kommt. Hatte selbst erst später damit gerechnet.... :D
Auch in jenem Jahr hat sich die Sicherheit der Fondsanlage bei entsprechender Risikostreuung bewiesen.
Ja, definitiv an das Fahrzeug gebunden. Das war schon immer so, nicht erst seit der Reform der Kurzzeitkennzeichen-verordnung zum 01.04.2015.
Ja, das war leider ein unverzeihlicher Anfängerfehler der neuen Hundebesitzer.
Welchen Fall meist du da konkret?
Jo, das alte Treiber-Argument. Auf Grund der vielen Jagdunfälle wurden die Anforderungen an die Jägerschaft aber mittlerweile deutlich erhöht.