Suchergebnis (7.315 Treffer)
- Suchparameter
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: Titeln + Beiträgen (Nur in Titeln suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Mitglied:
Drahkke
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Tipp: Du hast sehr viele Suchergebnisse erhalten. Du kannst die Anzahl der Treffer reduzieren, indem Du nicht nach einzelnen Beiträgen, sondern nach ganzen Themen suchst.
Möchtet ihr in Hotels oder auf Campingplätzen übernachten?
Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese technische Änderung beim TÜV legalisieren zu lassen. Diese Info wurde dem Fragesteller auch bereits in anderen Threads gegeben.
Nein, aber bei über 4 Millionen Usern besteht zumindest die Wahrscheinlichkeit, daß auch jemand aus dem Verband darunter ist.
Vielleicht äußert sich dazu ja mal ein User, der beim VDA tätig ist.
Eben. Diesen Fakt sollte man auf jeden Fall in die Überlegungen mit einbeziehen.
Interessanterweise machen sich das BMVI bzw. der Bund-Länder-Fachausschuss StVO nicht einmal die Mühe, ihre Entscheidung zu begründen.
Dieser Irrtum ist leider weit verbreitet. Der Umbau ist jedoch gemäß StVZO abnahmepflichtig.
Mit diesem Background würde es die Diskussion doch weiterbringen, wenn da endlich einmal konkret benannt würde, welche Schäden an den Fahrzeugen konkret aufgetreten sind.
Diese Aussage wurde laut Eröffnungsbeitrag von der BaFin nicht getroffen. Man hat zunächst einmal nur eine Prüfung in Aussicht gestellt.
Diesen Eindruck habe ich mittlerweile auch.
Ja, die Prüfer deiner örtlichen TÜV-Niederlassung, die den Umbau anschließend per Einzelabnahme durchwinken müssen. Die solltest du daher vorher kontaktieren, um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben.
Ja, die Prüfer in deiner örtlichen TÜV-Niederlassung, die den Umbau anschließend per Einzelabnahme durchwinken müssen. Die solltest du daher vorher kontaktieren, um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben.
Diese Meldung halte ich zunächst einmal für heiße Luft, solange die "zuverlässige Quelle" nicht offengelegt wird.
Doch, CO2 ist nach wie vor ein Thema, welches auch sehr ernst genommen wird.
Der Aufstand, der da wegen der Meldefrist-Überschreitung um einen Tag gemacht wird, erscheint vollkommen übertrieben. Die verspätete Meldung nach dem Aktienrecht, welche der Wolfsburger Konzern sich im Jahr 2015 geleistet hat und die imm...
Hier ist eigentlich der Gesetzgeber gefordert, um die StVO entsprechend anzupassen...
Da sind dann wohl eher Poliere(r) unterwegs. :D
Soviel zum Thema "Vorsprung durch Technik" bei den Ingolstädtern... :D
Nein, das Gegenteil ist hier der Fall: Der Wechsel ist schon längst überfällig.
Reparatur ohne Werkstatthandbuch? Davon rate ich ab.