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Drahkke
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Wieso hast du ihn den Vertrag nicht direkt beim Verkaufsabschluß parallel zum Austausch von Papieren und Geld unterschreiben lassen? :confused:
Nur die Bremsbeläge verschlissen oder noch weitere Teile?
Definitiv. Das hätte die ausführende Werkstatt eigentlich wissen müssen.
Diese Möglichkeit solltest du in jedem Fall nutzen.
Da stellt sich nur eben die Frage, auf Basis von welchem HU-Bericht.
Dabei solltest du dich speziell um das Kühlsystem und seine Komponenten kümmern.
Was versprichst du dir von dieser Einschränkung?
Funktioniert der Lichtmaschinenregler einwandfrei?
Welche Jahresfahrleistung?
Vielleicht erläutert uns der TE ja noch seine Beweggründe, welche ihn zu dieser Handlungsweise veranlaßt haben.
Nach meiner Erfahrung verlangen die meisten Zulassungsstellen die Vorlage des aktuellen Berichts einer bestandenen Hauptuntersuchung.
Punkt 3 wäre die sinnvollste Lösung.
Hast du schon den Fehlerspeicher auslesen lassen?
Das ist für mich irgendwie widersprüchlich. Wo doch nur eine Kopie im Handschuhfach liegt.
20. November 2019 - 13:27:59 Uhr
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Ja, definitiv. Zumindest so lange, wie der Hersteller das Problem mit den verkokenden Einlaßventilen nicht in den Griff bekommt.
Motor laufen lassen und schauen, ob sich der Kühler erwärmt oder nur der Zylinder. In letzterem Fall findet keine Zirkulation statt.
Zirkuliert denn nun das Kühlmittel im Kreislauf oder nicht? :confused:
:confused: Genau in diesem Forum hat der TE doch seinen Thread plaziert.
Ausgehend von Neuwagen realisierst du damit allerdings auch das Maximum an Wertverlust. Wenn du das angedachte System so verschieben würdest, daß du sechs Jahre alte Fahrzeuge kaufst und diese dann im Alter von 12 Jahren wieder verkaufs...
Das macht aber auch nur Sinn, wenn es die Berichtsnummer einer gültigen Hauptuntersuchung ist.