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Drahkke
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Das hat man offensichtlich auch bereits in Wolfsburg erkannt: http://www.motor-talk.de/.../...t-vw-china-chef-heizmann-t5770019.html
Und von der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens sollen sie verschont bleiben? :confused:
Hessen wird sich wohl auch noch anschließen.
Es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie von einem groß angelegten Betrug auf die Umweltschiene abgedriftet wird, um die dortigen Verfehlungen mit einem Vergleich, der in Wahrheit keiner ist, zu verharmlosen. :D
Wenn sich der Verdacht im Laufe der Ermittlungen bestätigt, dann war das Ganze eine exakt geplante und straff durchorganisierte Aktion - damit würde dann das Argument "von nix gewußt" seinen letzten Rest an Glaubwürdigkeit verlieren.
Logisch. Entsprechende Ermittlungen sind ja bereits im Gange.
Wie kommst du darauf? :confused: Bisher wurden doch hier nur Meldungen über Großschäden veröffentlicht.
Der Wolfsburger Konzern soll von Bayern und Hessen ja auch nicht angeklagt, sondern für die erlittenen Verluste haftbar gemacht werden.
Ich befürworte die Entscheidung des Gerichtes hinsichtlich der Fahrerlaubnissperre keineswegs, sondern wollte lediglich eine mögliche Erklärung für die Hintergründe der Entscheidung liefern.
Es geht weiter abwärts: http://www.n-tv.de/.../...n-verliert-Marktanteile-article18325991.html
Falschen Thread erwischt? :confused: Hier geht es um die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatz-Anspruches.
Gegenwärtig wird der Bund nicht klagen. Neue Erkenntnisse im Betrugsskandal könnten auch dort zu einer Revision der jetzt getroffenen Entscheidung führen.
Offenbar sieht das Gericht (bzw. der bestellte Gutachter) bei ihm noch Heilungs-Chancen, die ihm nach dem Aufenthalt in der Psychiatrie ein normales Leben ermöglichen.
Eben. Und das betroffene Fahrzeug so schnell wie möglich abstoßen, um weiterem Frust vorzubeugen.
Die Zauderer stellen offenbar nur eine Minderheit dar: http://www.motor-talk.de/.../...en-autonom-fahren-lassen-t5769061.html
Das dahinterstehende Konzept wirst du uns sicherlich auch noch erläutern können.
Der Versuch kostet aber etwas mehr als ein paar Anwaltsgehälter... ;)
Wenn dieser Schuß mal nicht nach hinten losgeht... :D Diese Entscheidung zeigt aber eindrucksvoll, daß der Konzern in diesem Markt bereits mit dem Rücken an der Wand steht.
Daß der Bund keine Absicht zur Einreichung einer solchen Klage hat, ist ja auch nur gegenwärtig Stand der Dinge. Das kann sich, je nachdem, was noch alles ans Tageslicht kommt, auch noch ändern.
Die Behauptung, daß für einen Pensionsfond für das Zocken an der Börse eine Klage eingereicht werden soll, die einen Verlust für das Zocken im Idealfall abdeckt, ist schlichtweg falsch. Pensionsfonds sind Großanleger und keine Daytrade...