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Drahkke
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Natürlich zahlst du bei deinem eigenen Auto auch Geld für Wertverlust/Abnutzung. Das ist nämlich die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis.
Wichtig ist bei so geringer Motorleistung, daß man die einzelnen Gänge sauber ausdreht und nicht schon bei 2500 U/min hoch schaltet.
Nicht zwingend. https://www.motor-talk.de/.../...ahrung-nach-abschleppen-t3705179.html
Die Untersagung der Weiterfahrt erfolgt dann nicht wegen nicht übereinstimmender Daten von Ausweis und ZB1, sondern weil das Fahrzeug als gestohlen in der Datenbank geführt wird.
Das sind die unschönen Auswüchse eines auf die Spitze getriebenen Controllings. Die Nachhaltigkeit bleibt dabei notgedrungen auf der Strecke.
So viel Mühe steckt da nicht dahinter. Ein Fotoabgleich mit dem EMA ist schnell erledigt.
Richtig. Reifen werden aus Sicherheitsgründen immer paarweise getauscht.
Meiner Meinung nach aber nur, wenn man das da auch hinein interpretieren möchte.
Das funktioniert aber auch in der Gegenrichtung und wird deshalb auch von Opponenten gern genutzt... :D
Logisch. Das hat auch niemand behauptet.
Geht es dabei um den kompletten Luftfilterkasten oder lediglich um den Luftfiltereinsatz? :confused:
Kannst du uns den Wert nennen, der da verbaut wurde?
...stellt fest, daß aus dem Footer nicht hervorgeht, wer der Auftraggeber war...
Das ist doch längst erledigt und wir wissen bereits was drauf steht (Foto auf Seite 3 im vorletzten Beitrag).
Eine weitere ZB1 neben der bereits präsentierten KZK-ZB1? :confused:
21. November 2019 - 18:44:08 Uhr
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Richtig - das ist die logische Konsequenz.
Daß er den Wagen am 24.Mai 2019 nicht angemeldet hat, läßt sich ja leicht widerlegen - das entsprechende Dokument hat er dir ja ausgehändigt.
Ja, das ist korrekt.
Dann hat er dich belogen, denn die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist keine Fahrzeuganmeldung.