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Drahkke
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...wenn man dem Tod gerade von der Schippe gesprungen ist...??
Da stimme ich dir 100%ig zu.
Re: Unterbodenbel. Klar, als Einstiegsbeleuchtung, mit den üblichen strengen Auflagen, wie es hier schon x-mal betont wurde....
Ja, wer sein Fahrzeug derartig als Waffe einsetzt, dem fehlt die zum Führen eines Kraftfahrzeuges geforderte geistige und sittliche Reife...:(
Das nützt im Ernstfall nicht unbedingt viel. Führt ggf. noch dazu, daß der Prüfer noch nachträglich Probleme bekommt, weil er eine derartige Konstruktion durchgewunken hat. Im Falle eines Unfalls kann eine derartige ungesicherte Spanplat...
@DeWeirot Willkommen im Forum. Dir ist hoffentlich bekannt, daß du eine UBB nicht eingetragen bekommst und bereits eine Montage ohne Eintragung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führt. Seit dem 01.05.2003 gilt die Anwe...
Re: LEGAL........................ So ist es, wobei sich im Straßenverkehr das Fahrzeug mit der UBB auf einem Anhänger befinden sollte, wenn es eine (nicht eingetragene) montierte UBB besitzt....
Naja, NOCH hat er die Wahl: ein paar Euros für die UBB in den Wind hauen und etwas Platz im Keller verschwenden oder kurz die Show machen und dann einige Zeit zu Fuß gehen mit einer saftigen Rechnung am Hals...
:D :D :D
Genau. Die Wenigsten sind sich scheinbar der Gefährdungen bewußt, die von einer Veränderung des Lichtprofils des Fahrzeuges ausgehen...:(
Wo soll da das Problem liegen? Es saßen doch noch drei andere Personen im Fahrzeug. Die werden doch wohl genau hingeschaut haben.
Illegale Veränderungen am Fahrzeug werden durch den Verweis auf andere illegale Manipulationen nicht legaler...;)
Re: sauer...linke Spur.... Bei völlig freier Autobahn auf der linken Spur gefahren??? Und anschließend rechts überholt??? *kopfschüttel*
Das ist aber nur sinnvoll in Kombination mit einem Tempolimit.
Das ist korrekt, solange das Fahrzeug mit montierter UBB nicht im Bereich der StVZO bewegt wird.
Re: Re: Re: sauer...linke Spur.... Ja, jetzt ist es klar. War aus dem Ursprungsthread nicht ganz ersichtlich.
In der Tat. Wenn diese Fahrleistung möglich wäre, würden weniger Big Bikes verkauft...:D
Das beschriebene Verhalten kann man nur vorsätzlich begehen. Das hat mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun.
Da irrst du dich. Die paar Cent pro Kilometer, die man in der Steuererklärung angeben kann, können nun wirklich nicht als "Entlastung" angesehen werden...:(
Worin siehst du da Fahrlässigkeit? Das ist aus Sicht der Rechtsprechung eindeutig Vorsatz.