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Faltenbalg25217
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Ja. Frontscheibenwechsel nach Steinschlag wurde problemlos und - weil ich drauf bestand - mit Originalmaterial und Garantie über Carglas abgewickelt. P.S. So sieht übrigens eine Nichtschleichwerbung aus, die ich trotzdem nicht schön fin...
Bring ihn mal nicht auf die idee, auf jeden einzelnen Beitrag von Anfang an zu antworten. :D *duck und weg*
Umfrage:
Der ultimative Off-Topic-Blog
Der hat Weisungsbefugnis. Die Kompetenzfrage wird nach der Stellenbesetzung nicht mehr geprüft. Über das davor wird es verschiedene Ansichten geben. ...
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Verwandtschaft lässt sich auf legale Art und Weise nicht aktiv beenden ... wobei man vielleicht auch lernen kann, mit Widersprüchen zu leben.
Umfrage:
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Aber es wäre doch auf jeden Fall eine Straftat. Wenn Totschlag bliebe, dann wäre das ein Fortschritt. Üblich war bislang fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge bzw. fahrlässige Tötung. Strafbar war das schon immer.
Der Schadensfall wäre für den Mitgliederschutz vorvertraglich. Das ist "problematisch".
Umfrage:
Der ultimative Off-Topic-Blog
Ostelch, nicht ganz. Die Opfer sind über § 117 Abs.1 VVG weiter geschützt. Die Haftpflichtversicherer der Kfz müssen an die Opfer leisten. Aber die Täter hängen dann ganz zu Recht im Regress und können den auch über eine Restschuldbefrei...
Bitte hier weiterkotzen! :)
Ah, den thread meinte ich auch. :)
Das ist überflüssig. Die Versicherung würde sich dann auf das Fehlen der Deckung berufen. Sie beruft sich aber auf das Fehlen des äußeren Tatbestandes der Entwendung. Das macht nur Sinn, wenn der Schadensfall gedeckt wäre. ;)
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Vermutlich steht am Ende der Totschlag mit bedingtem Vorsatz.
Umfrage:
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Schamhafte 12 Jahre Freiheitsstrafe, Fürerscheinentzug, Sperre der Neuerteilung für min. 15 Jahre ab der Tat. Im Vollzug kommen die dann nach 6-8 Jahren unter Bewährung für die Reststrafzeit wieder raus, wenn sie sich gut geführt haben. ...
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(32 Zähne und 2 Augen) x 2 ... im Sinne primitiver Rache gäbe es da lustvollere Umsetzungen. :)
Dann solltest Du dich vorher anwaltlich beraten und ggf. sogar vertreten lassen.
Weiß ich. Das ist ein fast religiös fanatischer Streit über die Begründung. Für das Ergebnis ist es eigentlich unwichitg, ob nun Totschlag aus dem Mord oder der Mord aus dem Totschlag heraus definiert wird. Akademische Synapsenakrobatik ...
Da könnte auch eine Anzeige der Versicherung wegen des Verdachts des Betruges dahinter stecken.
Man streitet sich schon viele Jahrzehnte darüber, ob Mord ein eigener Tatbestand ist oder ob es sich um eine strafschärfende Norm handelt, einen sozusagen besonders qualifizierten Totschlag. Ich halte es für Letzteres. Die konkrete Tat ...
Entweder gehst Du mit anwaltlicher Hilfe dagegen vor. Das wird zunächst einmal etwas kosten. Eine Erstberatgung ist im Normalfall kostenmäßig auf max. 190,- € + MwSt begrenzt. Wenn es Dir das nicht Wert ist, dann bleibst Du auf dem Schad...
Wo die Verteidigung hin will, das ist klar. Die Richtung haben sie ja bislang schon verfolgt. Ob sich für die "einfache" Tötung ein passendes Mordmerkmal begründen lässt, halte ich für das eigentliche Problem dabei.
Umfrage:
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Der Tote wird tot bleiben. Die Täter werden Einsicht heucheln und irgendwann nach 2/3 der Strafe auf Bewährung rauskommen.