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Faltenbalg25217
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Wird wohl der Audihändler der Erstbesitzer sein (Vorführwagen) und dann der Verkäufer. Dann sieht es von der Sachlage her doch ganz gut aus. Rechtsschutzversicherung besteht auch. Also wenn sich der Verkäufer quer legt, dann ist der Gang...
Bei der SB in der RS mit 3000 hat er sich bestimmt vertippt. Eine übliche SB läge so zwischen 100,- bis 300,- €. Evtl. hat er sich auch beim Kaufpreis vertippt. Wie auch immer. Mit dem Kauf wurde er auf jeden Fall angeschissen.
Uhps, das stimmt. Hatte ich falsch verstanden. :)
Würde ich auch so machen.
Naja, da kann man schon verschiedener Meinung sein. Das Bereiten von Hindernissen ... nur so ein Gedanke ;)
Wenn es schon die Bußgeldbescheide waren, dann leg Widerspruch ein und schildere die Sachlage unter Beifügung der Reisebuchzng. Falls es nur die Anhörungen, solltest Du es entsprechend dorthin mitteilen. Unbefugte Benutzung deines Autos ...
@TE Wenn Dir der Gebührenbescheid überhöht erscheint, dann solltest Du mal als erstes schriftlich Widerspruch einlegen und den mit deinen Einwendungen begründen. Parallel das Gespräch zu suchen, ist sicherlich auch keine dumme Idee.
Zuerst mit dem Widerspruch den Eintritt der Bestandskraft verhindern. Zurücknehmen kann er ihn später immer noch, falls er die Sache dann anders einschätzen sollte.
Sowas um die 50,- € / 150,- € könnte es schon kosten. Vorher fragen wäre sinnvoll. Solche Durchrostungen sind bei Audi nicht typisch. Könnte ein Unfall gewesen sein (irgendwas recht heftig gestreift oder so)
Von außen ist das sicherlich etwas schwer zu beurteilen. Aber nachfragen kann man bestimmt mal.
Naja, ein Geheimpapier ist die BKatVO nicht. Bei einem Anwalt zumindest eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, kann sinnvoll sein (max. 190,- € + MwSt). Wenn Du in einem Automobilclub bist, dann geht das evtl. sogar kostenlos über de...
Gutes Benehmen ist natürlich nicht jedem gegeben. Trotzdem viel Erfolg, auch bei der Fortbildung. :confused::rolleyes::cool:
Das hat was mit dem Fallpauschalensystem zu tun. Da steigt man kaum durch. Und das ist leider so gewollt.
Einigen wir uns auf "Da wurde was gepfuscht" :)
Das stimmt schon irgendwie. Aber hier wurde er wohl - trotz des Direktanspruchs gegen die Versicherung - selbst mit einem Bescheid zur Zahlung herangezogen. Da muss er zur Vermeidung von Nachteilen erstmal aktiv werden und seine Versiche...
Du hast es ihm aber noch nicht verstanden ... :D scnr
Ganz so finster ist es zwar nicht. Aber das mag jeder halten wie er will :)
Ja. Nur muss man es nicht so hart ausdrücken ;)
Da müsste die Versicherung die Reparatur trotzdem bis zum Ende bezahlen! Das ist nicht das Risiko des TE.