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Drahkke
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Diese Frage wird, zumindest in versicherungsrechtlicher Hinsicht, hier diskutiert: http://www.motor-talk.de/.../...onome-auto-mist-baut-t5433333.html?...
Da gibt es keine strafrechtliche Frage, da ein solches Szenario als Betriebsunfall mit Todesfolge eingestuft wird.
Wer als Käufer solche Kaufverträge unterschreibt, muß sich diesen Umstand aber auch als eigenes Verschulden anrechnen lassen. Auch in solchen Situationen sollte die Gier nicht das Hirn fressen.
Da es sich hierbei nur um ein Beispiel zur Verdeutlichung der Widersprüche in dem Zitat handelte, auf welches ich geantwortet habe (was übrigens die meisten Leser erkannt haben dürften), wäre es ziemlich sinnfrei und nicht im Sinn des Th...
Dieses Recht steht ihm wie jedem Angeklagten zu. Was hier letztlich aber wirklich zählt ist die Entscheidung des Gerichtes.
Wo siehst du hier nach dem Aussteigen der Insassen eine konkrete Gefährdung selbiger? :confused:
Was möchtest du dazu wissen?
Was die Verhältnismäßigkeit betrifft - meistens kommen die Halter/Fahrer der abgeschleppten Fahrzeuge verhältnismäßig günstig aus der Sache heraus.
Ja, hier greift die Haftung aus der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges, für die deine Versicherung ebenfalls Deckung gewährt.
Die dürfen sich dann aber auch nicht beschweren, wenn ihr heiliges Blech mal am Haken hängt und auf die Auslösegebühr wartet...
Als Personalentscheider muß man die Arbeiten, für die man Leute sucht, vorher nicht selbst durchgeführt haben, um die Bewerber beurteilen zu können. Wäre auch etwas zu viel verlangt.
Logisch. Dafür legt man dann mit den Mitteln aus dem Verbandskasten einen Druckverband an.
Nein, den Regreß leitet die Versicherung von sich aus ein, wenn die Chancen gut stehen. Ist der Regreß erfolgreich, entlastet dies deine Police.
Natürlich ist es bei diversen Leasingverträgen Pflicht. Aber in diesen Fällen ist die Entscheidung zum Leasing freiwillig.
Ich habe nie und nirgendwo angedeutet, daß ich den Job selbst gemacht habe.
Mehr dazu hier: https://de.wikipedia.org/.../Deutschland_1945_bis_1949?...
Auch der Umstand, daß Trainierte mit 1,6 Promille oder mehr noch sicher auf dem Fahrrad unterwegs sein können, schließt doch nicht aus, daß der Gesetzgeber hier eine Sanktionierungsgrenze zieht. Schließlich muß er sich auch in diesem Ber...
Das hat doch nichts mit Verunstalten zu tun, sondern mit zielgruppengerechter Ansprache. Dieses Fahrzeug soll ja z.B. nicht in Konkurrenz zum Audi A5 treten.
Hier noch ein paar Infos zum Thema Zulässigkeit: http://www.motor-talk.de/.../...enprofilen-zulaessigkeit-t1819347.html http://www.motor-talk.de/forum/reifennachschneiden-t833148.html
Das kann man so auch nicht pauschalisieren, da es davon abhängt, was man mit dem Fahrzeug im Gelände machen will und natürlich auch von der Beschaffenheit des Geländes generell.