Suchergebnis (8.907 Treffer)
- Suchparameter
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: Titeln + Beiträgen (Nur in Titeln suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Mitglied:
Drahkke
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Tipp: Du hast sehr viele Suchergebnisse erhalten. Du kannst die Anzahl der Treffer reduzieren, indem Du nicht nach einzelnen Beiträgen, sondern nach ganzen Themen suchst.
Deswegen befürchte ich ja, das der technische Aufwand mal wieder immens sein wird, um ein Ergebnis zu erzielen, daß nicht wie die Dreizylinder von VW oder Opel wirkt...
Die Überprüfung findet verläßlich spätestens dann statt, wenn etwas schiefgegangen ist bei der Bastelei... Die Experten von der BG sind hier ziemlich konsequent, wenn die Gefahr besteht, daß sie zahlen müssen.
Nein, hierfür gibt es klare gesetzliche Bestimmungen in der StVZO.
Keine dieser Tönungsfolien besitzt eine Zulassung. Somit genauso unzulässig wie das Lasieren oder Lackieren, wenn das Fahrzeug anschließend im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden soll.
Wenn jetzt noch irgendwelche Unklarheiten bestehen, einfach mal die NUB von MT lesen.
Es muß ja auch etwas für kleine Geldbeutel angeboten werden. Dann aber eben mindestens 4 Zylinder.
Ja, ich denke auch, daß es hier um eine ganz andere Hausnummer geht...
Was ich mir ja noch vorstellen könnte und was in punkto Laufruhe einen Sinn ergeben würde, wäre ein Dreikammer-Wankelmotor.
Ich wage mir kaum den technischen Aufwand vorzustellen, der getrieben werden muß, um einem Dreizylinder-Reihenmotor die Laufruhe eines Sechszylinder-Reihenmotors anzuerziehen....
Auch nicht bei eingeklapptem Seitenständer?
Für so naiv halte ich das KBA eingentlich nicht...;)
Die eigentliche Frage lautet ja hier: Wie kann ein solches Fahrzeug eine ABE für 4 bzw. 5 Personen vom KBA bekommen?
Klarer Rat von mir: Ablehnen!
Das ist eindeutig ein Garantiefall. Hier ist der Händler in der Pflicht und da sollte man nicht selbst Hand anlegen, um seine Garantieansprüche nicht zu verwirken.
Wie soll der Prüfer etwas bemängeln, wenn ihm die Manipulation noch nicht einmal auffällt? :confused:
Mit dieser Methode kann man die meisten Zeitgenossen von den Segnungen des angelegten Sicherheitsgurtes überzeugen.
Serienausführung? Ansonsten kann man die Sekundärübersetzung verändern und somit die Beschleunigung verbessern. Die Änderung ist aber eintragungspflichtig.
Damit können sie dir Vorsatz nachweisen und das wirkt sich auf jeden Fall strafverschärfend aus.
Ja, definitiv, und dieser Drosselsatz muß auch eine ABE besitzen.
Was ist denn am aktuellen Motor defekt? Eventuell läßt sich eine Reparatur für kleines Geld durchführen.