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Drahkke
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Das ist logisch. Besonders große Wurfweiten unter hoher Last benötigen hier eine enorme Leistung.
Alles andere wäre schlimmer...:(
Das macht nicht wirklich Sinn, da hierbei die Kosten für Zulassung und Versicherung in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Korrekt. An der Rechtslage hat sich nichts geändert.
Man mag sich garnicht vorstellen, was passiert, wenn da nachts ein Reh auf der Spur steht. Das schlägt sicherlich nicht so gedämpft im Kühler ein, wie man glauben möchte....:(
Ich halte 80 Euro pro Monat für angemessen.
Schilda läßt grüßen...:D
Eben. Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen....
Das ist dein gutes Recht und stellt absolut kein Problem dar. Vor der Tür stehen noch mindestens 10 andere Personen, die alles dafür tun würden, um den Job zu bekommen.
Als ich den Blog-Titel gelesen habe, ahnte ich schon Schlimmes...:D
Wer 345 km/h nachts auf der Autobahn fährt, kann IMHO nur ein einziges Motiv dafür haben: die Anwartschaft auf den Darwin-Award...:eek:
Man glaubt garnicht, in welchen Kreisen man heutzutage keine Scheu mehr hat, ordinär aufzutreten...:D
Ich denke auch, daß das H-Kennzeichen hier die sinnvollere Lösung ist.
Da ich mir der Problematik durchaus bewußt bin, habe ich inzwischen beide Fahrzeuge in unserer Familie auf Allwetterreifen umgerüstet.
Umfrage:
Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Technisch mag das möglich sein, könnte aber an finanzpolitischen Problemen scheitern...:D
Da es sich hierbei um eine Wetterkapriole handelt, taugt dieser Sachverhalt hier leider nicht als Argument.
Läßt sich nur leider in unserer Bananenrepublik politisch nicht durchsetzen....;)
Meiner Ansicht nach hat er nichts falsch gemacht, sondern nur seine Fürsorgepflicht ernst genommen, was man von zahlreichen anderen Arbeitgebern ja nicht immer behaupten kann.
Wenn das Anzeigen der Linksspurblockierer so ernst genommen würde, wie das hier auf MT oftmals gefordert wird, könnte man einen Großteil der Arbeitslosen in Deutschland bei der Justiz in Lohn und Brot bringen...
Meiner Meinung nach wollte der Arbeitgeber mit der Reifen-Zettelaktion nur seine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern (über-)erfüllen. Es handelt sich ja hier auch nur um freundliche Hinweise und keine Rüffel.