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Drahkke
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Diese Regelung findet sich nicht im Bereich der StVO.
Nein, definitiv nicht.
Eine Probefahrt solltest du grundsätzlich machen, bevor du einen Kaufvertrag unterschreibst.
Es gibt auch Fälle, da ist eine Resozialisierung praktisch nicht möglich.
Wieviel Prozent Steigung muß das Fahrzeug da überwinden? Gerade Strecke oder Serpentinen?
Und es würde auch nicht den Aufprallschock vermindern. Was nutzt es, wenn das Glas hält, der Fahrer aber vor Schreck das Steuer verreißt und einen Unfall baut?
Damit wirst du aber garantiert gleich wieder die Datenschützer auf den Plan rufen...;)
Bei Brücken, von denen sich in der Vergangenheit bereits Personen zwecks Suizid gestürzt haben, stellte die Anbringung von entsprechenden Zäunen ja offensichtlich kein Problem dar, wie man sehen kann.
Hilft aber nur bei der Identifizierung der Täter, nicht bei der Verhinderung der Tat selbst.
Als Alternative würde ich dir hier noch den Landrover Defender vorschlagen.
In den USA scheint das Phänomen der Steinewerfer aber weitaus seltener vorzukommen als bei uns in Deutschland.
Such dir einen aus: http://suchen.mobile.de/.../ford-focus-diesel-limousine.html?...
Die wären dann aber schon ungefährlicher als große Brocken direkt von oben...
Das wäre mir auch gänzlich neu. Aber vielleicht erhalten wir ja einen Quellennachweis dazu.
Eben. Sowas kann man auch mit Drahtgittern realisieren.
Mir ist ein derartiger Passus im angelsächsischen Recht nicht bekannt. Hast du hierzu einen Link?
Wieso wird die Brückenpassage durch einen Zaun verwehrt, der die Brücke an den Rändern abschirmt? :confused:
Deswegen ja der Wegschluß für möglichst lange Zeit.
Ich gehe jetzt mal davon aus, daß der Preis noch verhandelbar ist.
Warum planst du dann jetzt noch eine Zwischenlösung?