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Drahkke
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Genau an diesem Worst-Case orientiert sich ja die Sanktionierung dieses Verstoßes.
Die Logik ergibt sich aus dem höheren Gefährdungspotential des Rechtsüberholens gegenüber der Mißachtung des Rechtsfahrgebotes.
Mich würde mal interessieren (vielleicht liest hier ja ein Versicherungsexperte mit), ob die Kosten dieses Falles über die Produkthaftpflicht des Herstellers abgesichert ist oder komplett vom Hersteller getragen werden müssen mit den ent...
Das wäre für den Hersteller dann wohl ein noch größerer GAU als jener, den er bereits in China überstehen mußte (Stichwort DSG-Getriebe).
Eben. Ein nachhaltiger Lerneffekt läßt sich bei renitenten Kraftfahrern (leider) nur über den Griff in den Geldbeutel erzielen. Traurig, aber wahr.
In Deutschland orientiert sich die Höhe der Versicherungsprämien nicht an der Jahreszeit, sondern an den jeweiligen Typklassen des betreffenden Fahrzeuges bzw. an der Regionalklasse des Zulassungsbezirkes.
Doch, der Preis ist inklusive Umsatzsteuer durchaus realistisch.
Dafür sind die Verkehrsschilder, welche über die zulässige Höchstgeschwindigkeit informieren, vollkommen ausreichend. Die Meßgerät dienen lediglich der Kontrolle, ob die von den zHG-Schildern vermittelte Information auch beim Fahrzeugfü...
Das hier vorgestellte System ist neu und noch garnicht auf dem Markt etabliert. Die Postings zu dieser Teildiskussion in der Vergangenheit beziehen sich folglich auf ein vollkommen anderes System (Atemalkoholmessung).
Definitiv. Ich befürchte aber, daß man eine solche Rückrufaktion selbst hierzulande auf dem Klageweg erzwingen müßte.
Definitiv. Da besetzt Deutschland ja faktisch das untere Ende der Skala.
Ich bin doch kein Technik-Prophet. :cool: Wie soll ich die Weiterentwicklung eines Produktes voraussehen, welches zum jetzigen Zeitpunkt noch garnicht im Markt eingeführt ist. :eek:
Die Meßanlagen sollen ja auch keinesfalls zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, sondern prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Hier Warnschilder zu fordern, weil die Anlagen nicht zu einem Zweck beitragen...
Tatsache ist, daß Fahrzeugreifen keine wasserlöslichen Schadstoffe enthalten und daher deren Verwendung als Garten- und Landschafts-Gestaltungselemente toxikologisch vollkommen unbedenklich ist.
Ich habe nie behauptet, daß der Stein der Weisen zur Lösung der Flüchtlingsproblematik bereits gefunden wurde. Daß die Behauptung, ich würde jedem, der sich Gedanken macht, wie es weitergehen soll, rechte Tendenzen zu unterstellen, sel...
Das System läßt sich sicherlich so optimieren, daß es diesen Zustand erkennt und dann zumindest für den Startvorgang eine blanke Hand einfordert. ;)
Man mag den USA im Vergleich zur EU eine laxere Umweltpolitik nachsagen, in der praktischen Umsetzung (und nur auf die kommt es wirklich an) sind sie aber weitaus konsequenter als die Europäer.
Nur als Hinweis: Taubheit (selbst vollständige) ist gemäß geltender FeV kein Einschränkungsgrund bei der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr.
Hier mußt du den angekündigten Weg aber auch konsequent weitergehen, sonst besteht die Gefahr, daß der Händler dein Anliegen nicht ernst nimmt.
Nicht nur das. Hinzu kommt eine ausgeprägte Klageunwilligkeit selbst bei offensichtlichen Mißständen wie z.B. dem hier Diskutierten.