Suchergebnis (131.455 Treffer)
- Suchparameter
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: nur in Titeln (In Titeln + Beiträgen suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Mitglied:
Drahkke
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Tipp: Du hast sehr viele Suchergebnisse erhalten. Du kannst die Anzahl der Treffer reduzieren, indem Du nicht nach einzelnen Beiträgen, sondern nach ganzen Themen suchst.
In diesem Fall wäre die Werkstatt verpflichtet, den durch die Ölwechsel hervorgerufenen Schaden im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht zu beheben.
Hat die Fahrzeugfront eventuell nach der von der Werkstatt vorgenommenen Prüfung der Einstellung einen Schlag von der Seite erhalten?
Zur Schaffung von Leistungsanreizen gibt es eben kaum Alternativen.
Wenn man die Person schon lange kennt. Das muß man vor Gericht natürlich glaubhaft darlegen können.
Ich sehe hier eher die Möglichkeit für die TE, daß sie sichere Kenntnis davon erlangt hat, daß die andere Person über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte.
Wenn das Budget nicht mehr hergibt, macht das durchaus Sinn. ;)
Zwar muß der Fahrzeughalter, der einem anderen ein Kraftfahrzeug zur Führung überlässt, grundsätzlich vorher prüfen, ob dieser im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Hierbei sind an seine Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen z...
Richtig - kaum ein anderer Hot Hatch wird mehr unterschätzt. https://www.youtube.com/watch?v=L0SONPv8RF0
Meine persönliche Empfehlung ist der MK3 mit der 2,5-Liter-V6-Maschine (170 PS) und der 5-Stufen-JATCO-Automatik. Der ist nahezu unverwüstlich und den fahre ich selbst (mittlerweile 307.000 km auf dem Zähler).
In einem öffentlichen Forum? :confused: Das funktioniert nicht.
Bei den Japanern und Koreanern ist das auch nicht von heute auf morgen passiert...
Ich würde den in deiner Auflistung bereits aufgeführten Ford Mondeo favorisieren.
Du läßt den Tank auf freier Strecke trocken laufen?
Ich kenne zumindest noch niemanden, der die Deaktivierung des AGR eingetragen bekommen hat.
Ford Focus ST
Dazu solltest du uns zumindest Fabrikat und Modell des Lenkrades verraten.
Das zweifelt wohl niemand an. Schließlich hat der Fahrzeughersteller die Musterzulassung für alle unter sicherheitstechnischen Aspekten möglichen Kombinationen erhalten.
Da das Urteil erst heute ergangen ist, dürfte es noch keine Rechtskraft erlangt haben.
Richtig. Eine Werkstatt mit Sachkompetenz wird den Kunden aber darauf hinweisen, falls die Kombination Fahrzeug/Lenkrad nicht der ABE und damit der StVZO entspricht.
In diesem Fall gibt es kein Problem, da die Werkstatt 1. Mitarbeiter mit entsprechendem Sachkundenachweis beschäftigt und 2. für ihre Arbeit haftet und Gewährleistung übernimmt.