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Drahkke
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Was meinst du jetzt mit "unterstützt die Euro5-Abgasnorm" ? Die Frage ist doch vielmehr, ob der Motor die Kriterien der Euro5 einhält oder nicht.
Zum Glück ist ja "Nässe" dadurch definiert, daß ein geschlossener Wasserfilm auf der Straße ist (z.B. durch strömenden Regen oder stehendes Wasser in einer Senke) und damit nicht so häufig vorkommt wie eine lediglich feuchte Fahrbahnober...
Naja, wenn man ordentlich gezecht hat, dann schreibt man schon mal Dinge, die man in nüchternem Zustand nicht geschrieben hätte...:cool: Am sichersten wäre es wohl gewesen, mit dem ÖPNV oder Taxi zur Party und wieder zurück zu fahren. A...
Dieser ist aber nicht für die Fernortung geeignet. Da mußt du den Scanner schon direkt an den Hals halten, um die Daten auszulesen.
Davon kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehen. Schließlich ist es Aufgabe der Prüfer, die Fahrzeugssicherheit zu prüfen und der der Airbag ist eines der Kernelemente.
Diese dürfte dann aber wohl kaum über die benötigte Bauartzulassung (E-Prüfnummer) verfügen.
Die Erneuerung der defekten ZKD und des Auspuffs an dem Omega wäre sicherlich (in einer freien Werkstatt) günstiger zu realisieren gewesen als die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges.
Wir sollten doch wohl davon ausgehen, daß er vor dem Betreten der Lokalität noch NICHT betrunken war und somit den Wagen auch abgeschlossen hat.
Naja, das sind IMHO sowieso nur theoretische Betrachtungen. Es wird sich wohl kaum ein Interessent einen Honda CRV Diesel kaufen, um damit bei Ampelsprints die Nase vorn zu haben oder den Wagen am Limit über die BAB zu prügeln...
Das sehe ich genauso. Dieses Geld wäre wohl sinnvoller in einer Reparatur investiert.
Wie bereits weiter oben ausgeführt, ist das rechtlich unerheblich und es gibt für die Beamten keinen Ermessensspielraum.
Die erneute Diskussion um ein Tempolimit ist allerdings genauso schnell wieder in der Versenkung verschwunden, wie sie aufgetaucht ist...
So ist es. Das Unfallrisiko ist nicht zu unterschätzen. Hier hat der Gesetzgeber nicht umsonst strenge Maßstäbe angesetzt.
Hier wird zwar immer gern ein Zusammenhang konstruiert, aber bewiesen werden konnte dieser bisher noch nicht.
Hier wäre es wohl wirtschaftlicher gewesen, ein Fahrzeug OHNE Airbag anzuschaffen. Man müßte dann zwar mit einem gewissen Sicherheitsmanko leben, aber das ist mit einem nicht ordnungsgemäß funktionierendem Airbag auch der Fall.
Ein Trinker sollte überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.
Das ist doch genau das, was von den Kunden permanent gefordert wird. Ein Fahrzeug, welches einer 100%igen (End-)Kontrolle unterzogen wird.
Angesichts möglicher Haftungsrisiken kann man das dem :) nicht verübeln.
Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum. Reicht dafür ein Standard-Abzieher oder muß es eine spezielle Ausführung sein?
Muß man nicht unbedingt. Beides gibt es in alkoholfreier Ausführung.