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Drahkke
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Die Veröffentlichung derartiger Praktiken auf MT würde einen Verstoß gegen die NUB darstellen.
Wenn derartig modifizierte Fahrzeuge nicht ausschließlich im Kurzstreckenbetrieb eingesetzt werden, drohen gesundheitliche Langzeitschäden.
Eine Rückstufung der der Schadstoffklasse ist nicht zulassungsfähig.
Ich kann mir nicht vorstellen, wodurch am Zündschloß eine große Hitzeentwicklung verursacht werden könnte. An der Lenksäule wird es auch bei sommerlicher Hitze niemals so heiß, daß sich dadurch Probleme ergeben könnten.
Ja, hier ist dringend geboten, den fachlichen Rat eines Juristen einzuholen.
Dafür gibt es eine gesetzliche Vorgabe.
Eben. Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte: Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten. Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. Spreng...
Wenn er den ÖPNV genutzt hat, sollte er tunlichst gezahlt haben. Ansonsten wäre es Erschleichung einer Beförderungsleistung.
Die Chancen auf eine Beantwortung dieser Frage wären im MT-Unterforum "Biker-Treff" oder "Kawasaki" erheblich höher, da die KLR 250 nicht als Leichtkraftrad zugelassen werden kann.
Das Leben ist hart. Da altern manche Zeitgenossen unheimlich schnell....:D
Dies ist im vorliegenden Fall IMHO immer noch die sinnvollste Lösung des Problems.
Eben. Und dieser Tatbestand wurde ja im vorliegenden Fall erfüllt.
Wenn irgendetwas dabei schiefgeht, kommt der Laie in arge Erklärungsnot, ganz abgesehen von den versicherungsrechtlichen Folgen. Hier stehen Risiko und "Nutzen" in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander.
Naja, im vorliegenden Fall ist es ja so, daß der Täter die Tat als solche schon zugegeben hat. Strittig ist lediglich der Tatort. Und der ist bei diesem Delikt nicht strafrelevant.
Das bedeutet in der Konsequenz, daß für den Fall einer Vermißtenmeldung über Jahrzehnte, in denen die vermißte Person nicht für tot erklärt wurde, eine Ummeldung des Fahrzeuges nicht möglich ist?
Stellt jemand ein Kraftfahrzeug auf einen Behindertenparkplatz in dem Wissen, daß er nach dem zu erwartenden Abschleppen nicht gewillt ist, den finanziellen Aufwand für die Dienstleistung ordnungsgemäß bei Abholung zu entrichten, so wirf...
Im Innenstadtverkehr ist das beschriebene Verhalten einfach ein Gebot der Fairness.
Beim Versandhandel läuft es aber auch nur dann auf Rechnung, wenn die AGBs dies vorsehen. Es gibt auch Versandhäuser, die nur gegen Vorkasse liefern. Warum sollte dies dem Abschlepper verwehrt sein?
Mir persönlich ist keine Vorschrift bekannt, die eine Ummeldung vorschreibt, wenn der Fahrzeughalter verstirbt.
Wenn hier eine Sprachbarriere vorliegt, sollte man vor dem Einstellen eines Online-Angebotes einen Übersetzer zu Rate ziehen.