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Drahkke
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Das bedeutet, daß du heute deinen 1. Arbeitstag nach dem Sommerurlaub hattest?
Um das zu erreichen, wäre es aber sinnvoller, die Zahl der Ignorierungen nur im Profil des Ignorierten anzuzeigen und nicht diese Zahl auch noch öffentlich zu machen.
Was soll der Rang aussagen? Die Anzahl der Ignorierungen, die ein User auf sich vereinigt?
Ein paar tausen Golf I gab es da ja auch noch, die nach einer wirtschaftspolitischen Aktion den Weg nach Osten gefunden hatten.
Das 90 km/h bei zulässigen 100 km/h Höchstgeschwindigkeit KEINE Verkehrsbehinderung darstellen, hatten wir ja bereits mehrfach festgestellt.
Es war aber nicht so, daß es in der DDR nur einen Autotyp gab. Neben dem Trabant gab es auch noch etliche Wartburg- und Lada-Modelle.
Quellenangabe?
Aber es ist andererseits auch nicht praktikabel, jedem, der 10 km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleibt, eine Rechtfertigung für sein Verhalten abzunötigen.
Sicherlich. Aber daß Fahren mit 90 km/h bei erlaubten 100 km/h KEINE Behinderung auf einer Landstraße darstellt, haben wir ja hier im Thread schon festgestellt.
Sprit sparen ist eine gesellschaftspolitische Herausforderung und mit Sicherheit kein "reiner Eigennutz", im Gegensatz zu grundlosem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...
Eben. Und genau das war ja die Intention des TE.
Da fragt man sich doch allen Ernstes, womit die Verantwortlichen den Abstand von 2 Jahren begründen...:rolleyes: 20 Jahre Abstand wären realistischer.
...aber auch nur dann, wenn es die Sicht- und Witterungsverhältnisse zulassen...
Ich habe in solchen Fällen schon erlebt, daß einige Zeitgenossen dabei auch noch einen Gang zurückgeschaltet haben, um mehr Beschleunigung zu bekommen...
Hat der Wagen schon eine AHK oder muß diese erst noch montiert werden?
Zum "Parken" wird das "Anhalten" erst, wenn der Fahrzeugführer sein Fahrzeug verläßt.
Ja. Die Steuerpflicht ist in Deutschland nicht altersabhängig.
Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum. Da ich deinem Beitrag entnehme, daß du dir einen Cruiser anschaffen willst, würde ich dir dazu raten keine leistungsgedrosselte Maschine zu nehmen, sondern zunächst mit einem kleinen handlic...
Im vorliegenden Fall geht es aber um 90 km/h und nicht um 60 - 70 km/h. Das ist schon ein erheblicher Unterschied bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
50 Euro sind bei dem Wert, um den es hier geht, eindeutig zu wenig. Eine Entschädigung von 20 % der Kaufsumme ist hier schon angebracht, schließlich hat man durch die Nichterfüllung des Kaufvertrages u. a. Aufwendungen für die weitere An...