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Drahkke
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Der Prüfer KÖNNTE es schon eintragen, aber wer riskiert in der heutigen Zeit schon seinen Job.... Und außerdem wäre die Eintragung nicht mal die dafür vergeudete Tinte wert, denn sie würde gegen geltende Zulassungsbestimmungen verstoßen ...
SCHEINBAR....
Sicherlich, haben wir alle. Aber bei der Leistung haben wir realistischerweise eine Null weggelassen....
Es scheint so, daß wir zumindest im Geiste verwandt sind...;)
Sehe ich genauso. Ich denk mir einfach meinen Teil und amüsier mich drüber. Es gibt im Leben Dinge, die sind es wirklich wert, sich drüber aufzuregen. Dafür sollte man sich seine Nervenkraft aufheben....
Damit muß man halt leben. Wenn man sich drüber aufregt, ändert sich ja doch nichts, außer daß man seine Nerven strapaziert. Also sieht man drüber weg, frei nach dem Motto "take it easy..."
Ja, aber unabhängig davon, welchen Eindruck sein fahrbarer Untersatz macht....
Genau. Man muß bei solchen Betrachtungen immer das gesamte Fahrzeug als Sicherheitssystem sehen und nicht nur einzelne Komponenten davon.
Mit dem "leisten" des Autos ist es ja nicht getan. Wer ihn dann hat, will ihn auch fahren. Und das kostet extra, und zwar nicht zu knapp....
...wirklich nicht ? :p
Nur ist die Eintragung vom TÜV nicht mal ihre Druckerschwärze wert. Durch Eintragung einer unzulässigen Beleuchtungsanlage macht sich auch der eintragende Prüfer strafbar und riskiert schlimmstenfalls seinen Job. Es ist echt bedauerlich,...
Was ist denn bitte an der Geschwindigkeit von 80 km/h innerorts "normal" ??? *kopfschüttel*
Re: gurtwarner Es sind schon Leute auf einer Strecke von weniger als 500 m tötlich verunglückt, weil sie nicht angeschnallt waren....
Wenn ich das richtig interpretiere, hat chimera für 63 Cent die komplette Tankfüllung bekommen....
Re: UBB zum 1000. mal! Hab da was gehört :) Ausstiegshilfen sind NICHT eintragungsfähig. Dies geht nur bei EINSTIEGSHILFEN, und dann auch nur, wenn ALLE Auflagen erfüllt werden. Die oben beschriebene Konstruktion ist NICHT eintragungsf...
Die Sachlage ist doch schlicht und einfach: Bei einer nicht eingetragenen UBB erlischt die Betriebserlaubnis. Und das Führen von Kraftfahrzeugen ohne gültige Betriebserlaubnis ist nicht zulässig. Da wird schlicht und einfach die Toleranz...
Nein. Die Leuchtsignalfarbe grün ist an Kraftfahrzeugen absolut unzulässig, da diese für Verkehrsleitanlagen reserviert ist.
Re: Re: Re: UBB zum 1000. mal! Hab da was gehört :) Der Unterschied liegt in der Semantik der Begriffe. Der Gesetzgeber hat festgestellt, daß zum Ausstieg aus einem Kraftfahrzeug keine lichttechnische Hilfe nötig ist, da die Wahrschein...
Re: Re: Re: gurtwarner Wenn du bei der Zündung des Airbags (unangegurtet) in der falschen Position bist, kann das u. U. die Folgen noch verschlimmern....
Blockieren??? Da hindere ich höchstens die anderen am Rasen...;)