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Faltenbalg25217
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Dachte ich mir schon :). Es wäre schön, wenn Du hier vom Ausgang der Sache berichten würdest.
Die Fragestellung ist etwas eigen. Das ist doch kein Totalschaden, wenn die Reparatur weniger kostet als die Wiederbeschaffung. Der Restwert ist da egal. Wenn Du Dir die Reparatur fiktiv einfach nur auszahlen lässt, dann bekommst Du erst...
Du kannst die Zahlungsaufforderung der Gerichtskasse abwarten. Da steht das mit dem Geld drin. Gibt sonst durch die Buchungszeitabläufe Überzahlungen und Erstattungshickhack. Das mit dem FS hat PeterBH schon geschrieben.
Wie bitte? Das ist doch kein wirtschaftlicher Totalschaden! Rep-Kosten sind rund die Hälfte des Wiederbeschaffungswertes! Ob der VN in dieser Konstellation repariert oder die Schadensumme (erstmal netto) mitnimmt, ist allein seine Entsch...
Was hat der Schaden mit der Anschaffung eines weiteren Fahrzeugs zu tun? Nichts! Dann hast Du eben zwei. Du kannst Dir den Schaden fiktiv auszahlen lassen. Du bekommst das dann aber vorerst nur netto. Ob Du reparierst ist Deine Sache. ...
Steht da was davon, dass man den Unfaller halten muss? Da steht, dass man danach einen Haken dran machen kann und dass man die AKB anschauen sollte. Also interpretieren Eure Hoheit da etwas zu viel hinein ;). Und nun sei friedlich zu mir...
Vorliegend handelt es sich nicht um einen Totalschaden. Also greifen die für Totalschäden geltenden Einschränkungen nicht. Wird dieser Kaskoschaden - wie von der TE beabsichtigt - fachgerecht und vollständig instandgesetzt, dann hat sie...
Lass mal das Additiv bis zum nächsten Ölwechsel drin. Es kann schon eine ganze Weile dauern, bis sich die Hydros alle freigearbeitet haben. Grüße
Meistens geht der alte beim Ausbau kaputt. Kostet aber fast nichts. Grüße
Moleküle mit der Pinzette rausfummeln :D. Nee ... was ich meinte ist, dass man nicht gleich nach wenigen Kilometern einen Ölwechsel machen soll. Es kann schon das ganze Intervall gefahren werden. Grüße
Nö, leider falsch. Es muss nur die vollständige und fachgerechte Rep. nachgewiesen werden. Wenn keine Rechnung beigebracht werden kann, dann wird die MwSt. nicht erstattet. Steht so z.B. in den AKB der Axa.
@rrwraith Nein, das ist falsch! Ich weiß nicht, was Du da ausgebuddelt hast: 2.7 regelt die Fälligkeit der Zahlung der Versicherung und die Abtretung und 2.6 regelt das Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenshöhe. In de...
ich fahre halt 10W60 ... immer
Auch wieder falsch. Ich benötige Deine Hilfe hierbei nicht. https://www.axa.de/.../kfz-akb.pdf
Wenn man die Methodik beherrscht, dann springt es einen direkt an, dass der Restwertanrechnungsfall lautet: NICHT, NICHT fachgerecht oder NICHT vollständig repariert Und das ist nunmal das komplette Gegenteil von fachgerecht und vol...
richtig wäre wenn keine Rechnung oder nicht repariert oder nicht fachgerecht repariert oder nicht vollständig repariert = A.2.5.2.1.b = WBW-RW wenn keine Rechnung aber vollständig und fachgerecht repariert = A.2.5.2.1a+b = Schaden nett...
Frank128 Ich schrob doch auch, dass man in die AKB schauen sollte. Von der nicht behaupteten Allgemeingültigkeit schrobtest jetzt Du :). Die TE hat nachgeschaut und den gleichen Wortlaut in den für sie geltenden AKB der Sparkassen Versi...
Wenn der Gaul tot ist ... sollte man absteigen :D
@ELK_EN: da besteht kein Widerspruch zu meinen Ausführungen. Natürlich darf die Kasko-Versicherung einen Sachverständigen zur Überprüfung der Reparatur schicken. Der Gaul ist schon auf Seite 3 verstorben ... r.i.p.