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Drahkke
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Nein, zusammen mit der Anzeige bei der Polizei abgeben. Damit bestünde dann wohl zumindest Beweissicherheit.
Kann ich mir schwer vorstellen. Quellenangabe?
Re: Re: Haben Bullen was gegen BWM Fahrer? Das wäre mir neu. Wo soll eine solche Vorschrift nachzulesen sein?
Diese Frage muß man wohl der jeweils ermittelnden Staatsanwaltschaft stellen.
...der freiwillig zur Polizei gekommen wäre...? :rolleyes:
Ausnahmen bestätigen die Regel...;)
Das sehe ich genauso. Eine derartige Regelung wäre selbst in der EU eine Premiere. Und ziemlich realitätsfern.
Gibt er Garantien für seine Arbeit? Kann er Referenzen vorweisen?
Solange es ihnen gelingt, den Cyberspace vom Real Life zu trennen, ist es IMHO auch okay.
Von welchem Getriebe sprechen wir denn hier nun definitiv?
Solange du bei der Durchfahrt keine Autobahnen benutzt, brauchst du auch keine Vignette.
So sehe ich das auch. Bei diesem Thema werden immer gern Ursache und Wirkung verwechselt...;)
Den Hinweg hättest du doch auch problemlos mit dem Taxi bewältigen können.
Welche Laufleistung hast du mit dem Fahrzeug erreicht?
Das sehe ich genauso. Solche Aufwendung verbucht man unter den laufenden Betriebskosten.
Die Preise, für die solche Ex-Mietwagen verkauft werden, sind meiner Meinung nach i.d.R. dem Zustand der Fahrzeuge nicht angemessen, d.h. zu hoch.
Bestandsschutz wird es mit Sicherheit geben.
Ergebnis der Gesetzgebung ist, daß beide Gasarten in Zukunft gleich behandelt werden.
Diese Masche klappt aber nur einmal....