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Drahkke
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Es ist sicherlich nicht verkehrt, in diesem Fall die Auswahl auf Modelle des Herstellers Toyota einzuschränken. Mehr Zuverlässigkeit geht praktisch nicht.
Angesichts der Tatsache, daß der Konzern ihn mit einem Fünftel (!) der geforderten Summe abspeisen will, ist seine Ablehnung mehr als verständlich.
Wo er recht hat, hat er recht...
Schriftlich?
Das zulassungsfähige Setup, welches du dazu bei deiner örtlichen Niederlassung des TÜV bekommen kannst, beinhaltet eine komplette Teileliste.
Das kann man so nicht pauschalisieren. Es gibt auch heute noch Fonds, deren jährliche Rendite deutlich höher liegt.
Weil zu diesem Thema immer noch großer Diskussionsbedarf besteht.
Die geforderte Rechtssicherheit hättest du, wenn du dir jetzt ein Elektrofahrzeug kaufen würdest.
Daß sich manche Autohäuser/Werkstätten beim Kundenservice nicht gerade mit Ruhm bekleckern, ist ja mittlerweile keine Neuigkeit mehr...
Habt ihr die Werkstatt schon schriftlich zur Nachbesserung des Mangels aufgefordert?
Hier noch zwei Berichte zum Thema: http://www.n-tv.de/.../...nager-fordert-viel-Geld-article18557656.html http://www.faz.net/.../...vw-auf-hunderte-millionen-euro-14418156.html
Limousine, Coupé oder Kombi?
Daß diese neue Baustelle für den Wolfsburger Konzern zur Unzeit kommt, dürfte aber außer Frage stehen. :D
Ich möchte noch auf den letzten Satz in der Beschreibung des Fahrzeugsanbieters aufmerksam machen: "Bitte nur melden wenn sie das Auto mit Hänger holen können und zuverlässig sind."
Die Höhe der Geldstrafe kann aber auch noch einen erheblichen Einfluß auf das Ergebnis der Gesamtkalkulation nehmen.
Wenn die Nutzerzahlen stimmen, wird man mit den kritischen Stimmen leben können.
Kannst du uns die dem zugrunde liegende Kalkulation mal erläutern? Ich habe den Verdacht, daß dabei etliche Eventualitätskosten (u. a. Brand, Unfall, Beschlagnahme) nicht berücksichtigt wurden.
Letztlich reguliert sich das Problem über den bestehenden und funktionierenden Wettbewerb auf dem Markt.
Der Unterschied besteht darin, daß die anderen Hersteller dafür keine nicht zugelassene Steuerungs-Software einsetzen.
Da dort das Parken grundsätzlich verboten ist, können diese nicht als Sonderparkplätze ausgewiesen werden.