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Faltenbalg25217
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Hinterm Horizont gehts weiter ... singt der mit den grünen Strümpfen. ;)
Es spräche sicherlich nichts dagegen, die Versicherung des aktuellen Fahrzeugs als neuer VN zu übernehmen, den SF dabei zu übertragen und beim Neukauf dann nach einer preiswerten Variante zu schauen.
Zumindest eine originelle Fragestellung im Hinblick auf das hier: https://www.motor-talk.de/.../...eure-r8-schaetzchen-t4489697.html?...
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Man kann nur hoffen. Es ist aber zu erwarten, dass er für ein paar Tage offline bleiben wird. Er wird sich bestimmt wieder melden, wenn es ihm besser geht.
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Das Risikokapital wäre ja sehr überschaubar ... :)
Wenn Du unrepariert weiter verkaufst, dann realisierst Du einen Restwert und landest im WBA, sprich Teilerstattung. Jedoch hast Du dann in Summe den WBW. Ich kann auch um den heißen Brei herumantworten. ;)
Kein Abzug zulässig.
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Nach Berliner Maßstäben müsste jetzt ein "Unternehmer" wie DT den Laden für 1,- € kaufen, für 10 Jahre alle Nachrüst- und Betriebskosten als Zuschuss dazu bekommen, sich die doppelten Gebühren absegnen lassen und ab dem ersten Betriebsta...
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.. und trotzdem hat niemand die Absicht, einen Flughafen zu eröffnen ...
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Bin doch selbst so einer. :)
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Einmal 17 Mio an einem Tag ... und die sind geblieben. :)
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Eine rechtzeitige Lyse kann viel erreichen. Das zählt erstmal. Alles andere kann man später bedenken.
Wir meinen vermutlich das Gleiche. In der HP ist bei durchgeführter Reparatur - so verstehe ich den TE - die weitere Haltedauer nicht bedeutsam. Fiktiv abrechnen, nicht reparieren und dann innerhalb 6 Monaten den Restwert realisieren .....
Du kannst bleiben, wenn Du die Omme wieder mit einem Reserverad ausstattest. :) Grüße
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Auch von mir *Daumendrück*
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Fritzi, das ist kein Spaß mehr. Du musst SOFORT in die Klinik!!!
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Fritzi, bitte geh SOFORT in ein Vollversorgungskrankenhaus (mit Augenabteilung) in die Notaufnahme! So ein Ödem kann einen Dauerschaden setzen und die Versorgung des Nervs gefährden.
Redest Du von einem Haftpflichtschaden oder einem Vollkaskoschaden? In der HP ist das ein Reparaturfall und dann ist die Nutzung für den Zeitraum von 6 Monaten nach dem Schadenereignis nicht bedeutsam. In der VK würde es nach den AKB and...
Sieht erstmal nach einem losen Dreieckslenker aus. Nicht so schlimm. Noch fährt er ja. :D Das müsste der Fahrzeugführer am Lenkrad aber schon sehr deutlich bemerken. Sollte es nur der Stabi sein, würde es in der Lenkung erstmal nicht so ...
Ötti ... es wird oft ein Restwertabzug bei fiktiver Abrechnung bei (nahezu) wertausschöpfenden Schäden gemacht, weil man meint, der Geschädigte könnte ja verkaufen. Die 130%-Grenze hat nur was mit reinen Reparaturfällen zu tun.