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Drahkke
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Hi, da wirst du mächtige Probleme mit dem Polizei und TÜV bekommen. Türeinstiegsbeleuchtungen sind eintragungspflichtig, und eingetragen bekommst du sie nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Leuchten müssen eine Bauartzul...
Da ist es wohl einfacher und sinnvoller, das Radio so anzuschließen, daß es auch bei ausgeschalteter Zündung eingeschaltet werden kann....
Endlich mal Umbauanleitungen, die man mit Material und Werkzeug aus'm Baumarkt und Sachkenntnissen aus'm Werkkunde-Unterricht in die Tat umsetzen kann, anstatt sie von Blechkünstlern in sündhaft teuren Tuning-Werkstätten ausführen lassen...
"Ausnahmeerscheinungen" wirst du unter den Besitzern JEDER Automarke finden...;).... Also laß dich nicht beirren.
Langsam sollte es sich eigentlich rumgesprochen haben (oder etwa doch nicht ? :D ), daß diese Unterboden-Flutlichtanlagen nicht eintragungsfähig und absolut verboten sind und das man sich im Falle einer Verkehrskontrolle ganz schnell 'ne...
Was soll beim Rangieren mit angelegtem Gurt unangenehm sein? Bei einem H-Gurt könnte ich das ja noch verstehen, aber bei einem Dreipunktgurt...
Eine UBB als Ausstiegsleuchte zu benutzen, ist NICHT zulässig. Eintragungsfähig sind nur EINSTIEGSHILFEN, und dies nur unter strengen Auflagen, die von einer UBB nie und nimmer erfüllt werden.
Re: Grüne Männchen wollten meinen Corsa C stillegen Da hast du aber nochmal Glück gehabt. Normalerweise nützt dir der Schein vom TÜV nichts, die Dinger müssen 'ne E-Prüfnummer haben und eingetragen werden, da sind die Bestimmungen in l...
Re: Kommt drauf an. Bei Leuchtmitteln in den Lüftungsschlitzen dürfte es Probleme mit TÜV und Polizei geben wegen Blendung und Abstahlung nach außen....
Ich grundsätzlich immer. Und das wäre dann auch ein Argument zur Anschaffung eines elektrischen Garagen- bzw. Hoftors..;)....
@Jochen.e30 Genau das meinte ich. Hervorragende Darstellung.
Da ist was Wahres dran...;)... Und wenn bei solchen Kontrollen nicht immer so viel Illegales gefunden würde, gäbe es diese auch nicht so häufig, weil es sich für den Staat nicht rechnen würde....
...und hat einen großen Nachteil, nämlich das die Auslösesoftware für den Airbag von falschen Voraussetzungen ausgeht, was im Falle eines Unfalles zu üblen gesundheitlichen Folgen für den Fahrer führen kann...:D....
Da muß ich dich enttäuschen. Die Gesetzgebung läuft eher in die entgegengesetzte Richtung...:D
"Ausstiegsbeleuchtungen" sind NICHT eintragungsfähig, allenfalls "Einstiegshilfen", und das auch nur unter strengen Bauartbestimmungen, wie bereits aufgeführt...
Muß aber eingetragen sein, und dies ist nur möglich unter Beachtung diverser anderer Auflagen (Bauartzulassung etc.). Ansonsten führt's zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
100 % Zustimmung.
Eigentlich finde ich es vollkommen unsinnig, sich über das Gepiepse aufzuregen. Wir sollten doch froh sein, daß wir den Wagen noch ohne Einrasten des Gurtschlosses starten können... Dieses Feature wird sicher eines Tages Realität.
Genau das ist das Problem. Weil derart minderwertige Teile frei importiert und gehandelt werden dürfen, ist der TÜV unverzichtbar.
Also ich sehe das andersherum: Während der Dieselmotor enorme Fortschritte gemacht hat, ist die Entwicklung des Ottomotors quasi stehengeblieben. Wenn man sich heute die irrwitzigen Verbräuche von Ottomotoren im Vergleich zu Dieselmotore...