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Drahkke
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Wann wird Ladungssicherung endlich ein Thema in der Fahrschulausbildung der Klassen B und BE? :rolleyes:
Ich finde es nach wie vor erstaunlich, mit welcher Akribie hier Argumente gesucht werden, mit denen sich die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen lassen. :D
Wieso voraus? :confused: Im Rest der Republik ist das genauso.
Das habe ich nicht bestritten. Ist aber kein Argument, nichts gegen eine ausufernde Staatsverschuldung zu unternehmen.
Alternative zu was bzw. zu welchem Fahrzeug? :confused:
Warten wir doch erst einmal die Reorganisation dieser Behörde ab.
Der Gebrauchtwagenmarkt deckt aber auch 95 % der Bedürfnisse der normalen Bürger ab. Ist also nicht wirklich so dramatisch, wie es oftmals dargestellt wird.
Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit. Warum weißt du extra darauf hin? :confused:
Von einer voreiligen Eröffnung mit bis dato noch nicht abgestellten Mängeln hat niemand etwas.
Das hängt wohl entscheidend von der Solvenz der Fahrzeugbesitzer ab, die letztlich für die Beseitigung der Folgeschäden aufkommen müssen, weil der Hersteller eine Garantie auf das Update ablehnt.
Eben. Das ist quasi eine Wahl zwischen Pest und Cholera...
Damit stärkt der Verkäufer die Rechtsposition eines Käufers für den Fall, daß dieser den Mangel entdeckt und eine Rückabwicklung des Kaufvertrages anstrebt.
Das Kapitel ist jedenfalls noch längst nicht abgeschlossen, auch wenn einige Zeitgenossen hier einen solchen Eindruck erwecken wollen.
Außerdem braucht man die Tachovoreilung nicht mehr abschätzen, wenn man sie einmal mit GPS ermittelt hat.
In diesem Fall sollte man sich allerdings schnellstmöglich von dem betroffenen Fahrzeug trennen, denn ewig kommt man damit auch nicht durch.
Nein, in den deutschen Verkehrsbehörden sitzen keine Nahost-Experten. Diese Qualifikation wird dort nicht benötigt.
Das sind letztlich nur verzweifelte Versuche von Einem, der mit dem Rücken an der Wand steht: www.motor-talk.de/news/was-wusste-winterkorn-wirklich-t5916746.html
Dabei ist entscheidend, ob man dem Käufer die Rückrüstung des Fahrzeugs mitgeteilt hat und dies auch im Kaufvertrag festgehalten wurde.
Lärmschutz.
@notting Mir ging es bei dem Vergleich ausschließlich um die Ausnutzung menschlicher Schwäche(n) zur Generierung von Einnahmen. Daß es daneben auch viele Unterschiede gibt, ist mir durchaus bewußt.