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Das geht auch nicht hab ich gerade versucht
Ist legal. Nur unnötiges Laufenlassen ist verboten, aber da es in diesem Falle nötig ist ist es erlaubt. Eine freie Scheibe dient der Verkehrssicherheit. Ein Guckloch mag Umweltfreundlich sein aber eben auch nicht Verkehrssicher.
Und wo geht es da um eine beheizbare Frontscheibe? Da Die nur bei laufendem Motor funktioniert ist es eben kein unnötiges Laufenlassen. Aber es ist ja besser wenn man die Scheiben freimacht, dann den Motor anlässt um dann nach einigen M...
Es soll Personen geben, die über keine Frontscheibenheizung verfügen und trotzdem ihre Scheibe frei kriegen, ohne den Motor im Stand laufen zu lassen ..... und ausserdem könnte man ja auch eine Frontscheibenabdeckung kaufen (ist aber z...
Die sind nur so kalt, weil du vorher 10 Minuten lang die Scheiben frei kratzen musstest ;)
Aber nicht mit der Frontscheibenheizung. Ein Motor laufen lassen ohne Frontscheibenheizung dauert wesentlich länger und ist tatsächlich sehr ineffektiv
Es geht allgemein darum. Ob es die Heizung macht oder die Drähte in der Scheibe spielt keine Rolle.
Tut es. Ob Du das jetzt wahr haben willst oder nicht.
Also dann her damit, lass mal sehen. Darum bat ich bereits im ersten Beitrag aber bislang kam noch nichts. Von keinem.
Kannst ja versuchen
Und der Nachbar von der Schwägerin meines Hausmeisters hat mal von einer Polizeistreife erzählt bekommen, dass das schon in Ordnung ist.
Ich hatte mal gehört, Ford hat da ein Patent darauf. Bitte nicht steinigen, falls es nicht stimmt.
alles klar jeder wie er will
@gobang ok, das mit der Gewinnmaximierung ist sehr logisch.
Das wäre für Fahrräder.
Also doch übertrieben. :D
Ich will daran auch nichts ändern. PS: Deine Tastatur hängt immer noch. Gruß electroman
Jo, immer schön auf andere zeigen, um seinen eigenen Mist zu beschönigen.
Ich hab ne Rückfahrkamera... Ist bei Horizontalregen besser, als den Laderaum zu fluten! :D MfG