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Ja tut er auch, aber da ich auf einem anderen Rechtsgebiet (Arbeitsrecht) sehr viel mit diversen RA zu tun habe hole ich mir lieber eine zweite
oder dritte Meinung
Ich musste auch jedesmal irgendwas unterschreiben, das ich im Fall der Fälle Kosten übernehme, das kann man ja auch ohne RV ... eingetreten (zahlen) musste ich letztendlich nie, da sichern sich die Anwälte halt für alle Szenarien ab ... ...
Weil ich konkrete Fragen gestellt habe und diese gerne beantwortet haben möchte. Mein Anwalt sagt abwarten und verweist auf die fehlende RS Versicherung, was mir persönlich nicht 100% klar ist. Den auch nach meinem Verständnis müssen d...
Keine Ahnung warum du jetzt bockig bist? Ich möchte dir nichts böses ... Und konkretes kann dir nur dein Anwalt sagen, er kennt den Sachverhalt genau ..;) Was sagt den dein Anwalt dazu? Es gibt halt auch unfähige/schwache Juristen, da...
Du bist mein Held und der Allergrößte - bin sicher es geht dir jetzt viel besser. Hast du auch was Konkretes beizutragen? Nein? Dann schönen Tag noch
Ich weiß ja nicht mehr was hier vor Woche vor ein paar Seiten Threat war, aber wenn du einen GUTEN Anwalt beauftragt hast, warum musst du dann hier nachfragen ... tricky ...:rolleyes: der ist genau dafür da, dir diese Fragen zu beantwort...
Können ja, aber dann hat die HUK keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben, wird sofort anerkennen und der Kläger zahlt die Verfahrenskosten.
Kann man eigentlich gleich am Unfall Ort die Klage einreichen, wenn der Unfallgegner die Huk ist? :D
Und jedes Gutachten wird von richtigen :p Sachverständigen überprüft und beanstandet. Natürlich total unparteiisch und objektiv. Schließlich müssen die nicht, wie jeder freie Sachverständige, von ihrer Arbeit leben, machen die quasi ehre...
@PeterBH Die Zeiten, wo ein Anwaltsschreiben zur sofortigen und vollständigen Zahlung führte, sind vorbei. Denen kannst du oftmals bereits die Klage als Entwurf zukommen lassen und es passiert nichts. stimmt !
Die Zeiten, wo ein Anwaltsschreiben zur sofortigen und vollständigen Zahlung führte, sind vorbei. Denen kannst du oftmals bereits die Klage als Entwurf zukommen lassen und es passiert nichts.
Dann lieber lesen bevor schreiben - RA ist von Anfang an eingeschaltet
Wer verliert, zahlt alles. Wer nach Klageerhebung anerkennt und Anlass zur Klageerhebung gegeben hat, "darf" im Regelfall auch die gesamten Kosten tragen.
Ich weiß den Verlauf nicht mehr ... aber es wär schon vorteilhaft gewesen, einen Anwalt damit zu beauftragen .... oftmals reicht bereits sein Einsatz und die versicherung lenkt ein, auch ganz ohne Klage und Gericht ... aber bitte probier...
ok und gesetz den Fall die Versicherung knickt ein und zahlt - bekomme ich die gesamten Kosten erstattet?
War schon bei der Antwort. Wer verliert, zahlt alles. Und mit etwas Pech gibt's noch ein Gutachten zur Schadenshöhe.
Klingt wie "hab keine RS-Versicherung". Prost. Bei Klageerhebung darfst du drei Gerichtsgebühren einzahlen, nach dem Betrag, den du einklagst (Beispiel 3.000,- € willst du haben = 324,- € Gerichtskosten). Und manch ein Anwalt arbeitet ...
ja, wird wohl darauf hinauslaufen, aber nochmal die Frage wegen Klage: wie sieht es da kostentechnisch aus?
Ich verstehe das ganze Rumgehampel nicht - Zahlungsaufforderung, Frist setzen, Nachfrist und dann Klage. Eine andere Sprache versteht keine Versicherung.