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besseres beispiel.. der beifahrer greift dem fahrer ins lenkrad, weil dieser mit seinem fahrstil nicht einverstanden ist. viel spass :D
In den Stanardbedingungen ist es nicht vorgesehen. Ist halt die Frage, wie verbreitet diese Premiumtarife sind :)
bei uns sind diese premiumtarife sehr verbreitet @NDLimit - aber selbstverständlich ist das in standardtarifen nicht inkludiert. da der aufpreis aber überschaubar ist, kann ich nur derartige premiumtarife empfehlen.
Das ist ja auch sinnvoll. Ich unterstelle aber mal, dass jemand, der wissentlich so einen Tarif hat, nicht gefragt hätte :)
250 Euro Schaden. Messer mussten geschliffen ausgetauscht werden. Sowas in der Art. Also nicht wirklich ein großer Schaden.
Korrekt. Aber der Schaden am Gulli wäre gedeckt.
Ich weiß leider nicht, wo sie versichert ist. Müsste ich noch abklären. Aber die Vertragsbedinungen der Versicherer sind da relativ verschieden. Bei vielen steht dieser Passus nicht mit drinnen.
Und auch der Gulli. Wie ich schon anfänglich sagte, Eigenschäden sind raus, auch bei Gefälligkeit. So kenne ich das nur.
Es ist doch völlig Wurscht, ob ich im
Haftpflichtfall den durch die Versicherung regulierten Schaden an einem fremden Fahrzeug
oder eben an einem Verkehrsschild zurückkaufe.
Dann tritt Aussage von Rüssel79 zu: Es kommt auf die Versicherungsgesellschaft an und dort auf den angeschlossenen Tarif - Schönes WE
Vielen Dank für diesen Link celica1992, das ist sehr interessant und lese mich gleich einmal durch.:)
Okay, Also zuerst Anwaltstermin wahrnehmen, besprechen und dann die Versicherungen informiere. Ich danke dir
Die gegnerische Versicherung übernimmt dein RA für die Geltendmachung der Forderung gegenüber ihr, deine eigene solltest du selber machen, weil dafür müsstest du den RA separat beauftragen und bezahlen.
Vielen herzlichen Dank für eure kompetente und fachliche Unterstützung! Ihr habt mir sehr hilfreiche Information bereitstellen können. Alles Gute zum Jahreswechsel einen guten Rutsch ins Jahr 2020 wünsche ich, viele Grüße Heinz.
Weil ich Neuland in dieser Beziehung betreten habe und mir einfach die Erfahrungswerte dazu fehlen. Daher möchte ich soviel wie Möglich schon im Vorfeld erledigen.;)
Den Rückstufungsschaden sehe ich als nicht erstattungspflichtig an, da der TE durch die Inanspruchnahme der VK einen finanziellen Vorteil hat. :)
Doch, der gequotelte Stufungsschaden in der eigenen VK ist von der gegnerischen HP zu tragen.
Danke euch Beiden. Wollte die Kompetenz von Paul nicht in Frage stellen. :)
Kein Problem Klaus. :)
Nicht ganz. Es kann dann Freistellung für den Stufungsschaden verlangt werden, wenn beim Versicherungswechsel das Schadengrundjahr mit dem Schaden weitergeleitet werden würde (was in der Regel der Fall ist).