Suchergebnis (4.500 Treffer)
- Suchparameter
-
Suche in Foren:
- KFZ-Versicherung
- Suchbegriff: Haftpflicht anhänger oder zugmaschine
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: nur in Titeln (In Titeln + Beiträgen suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Sortieren: nach Relevanz (Sortiere nach Datum)
Okay, wenn das Sache der kfz Versicherung ist, dann gings ja noch.. Aber greift da die Kfz Versicherung des hänger
oder des Autos? Hänger gehört mir, auto gehört freund :-/
Beide, äääääähhh war der Hänger abgekoppelt
oder mit dem Fahrzeug verbunden. (abgekoppelt wäre gut)
Sorry.. ich fand leider nicht den Fall, wo eine andere Vespa abgeladen wurde... Es ging mir um die Betriebsdefinition...
Das Entladen ist dem Gebrauch des KFZ zuzuordnen. Diese Haftplicht ist in Anspruch zu nehmen. Ansonsten gebe ich tomold recht.
Ich kenne bei Hängern keine Rückstufung.
Richtig.
das sind aber meist Premiumtarife, genau wie jene, die das Be- und Entladen über die PHV regeln, wie ich es in meiner ersten Antwort andeutete. Ohne zu wissen, was für einen Tarif die TE hat, ist das wilde Spekulation.
so ist es :)
Ok Leute! Vielen Dank für eure ganzen Tips und Hinweise! Ich werde jetzt mal abwarten, was die Reparatur kostet
Warte nicht zu lange, meine mich zu erinnern, dass es Fristen für die Meldung bei der Versicherung gibt.
sollte klappen... :)
Welche Gesellschaft welche Bdingungen?
Nebst Frontscheiben gibt es noch andere Risiken, welche von der VK abgedeckt werden. Nicht selten Risiken, welche garantiert zu einem Totalausfall führen (Brand, Sturm, Diebstahl, ...). Und da so ein Passat durchaus noch für einige tause...
Aber nicht im Auftrag und Eigenschäden. Wenn das ginge hätte ich jede Woche einen Fall;)
und wenn der Schaden durch den Beifahrer verursacht wird ?
Dann steht Sturmtief „Jürgen“ in der Leistungspflicht. Hoffentlich ist Jürgen gut versichert. :)
Ja, vielen Dank. Genau so sehe ich das auch. Die Benzinklausel schließt KFZ aus. Aber im weiteren Verlauf der Benzinklausel werden die Arbeitsmaschinen wieder mit eingeschlossen.