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Dann habe ich mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt. Grüße vom Ostelch
Bisher kam das hier aber so nicht rüber.. Naja, wenn das nun so ist muss ich der Versicherung wohl noch dankbar sein.
Nein. dank § 177 VVG hatte die Versicherung auf jeden Fall zahlen müssen. deshalb gab es auch kein "Chaos, denn insoweit bestand eine "Zwangslage". Die Meldung an die Zulassungsstelle hätte sie nachholen können ohne weitere Folgen. Sie h...
Nun verstehe ich langsam gar nichts mehr
oder zumindest zunehmend wieder weniger. confused: War denn die Versicherung wegen §177 VVG nicht auch in einer Zwangslage weil sie die Mitteilung meiner Kündigung an die Zulassungsstelle verbumme...
Warum hättest du denn den Vertrag nicht fortsetzen sollen? Das war doch eine pragmatische Lösung, die Kuh vom Eis zu holen. Wer weiß, vielleicht war es auch für den Sachbearbeiter der Versicherung die eleganteste Lösung. Auch intern kein...
Auf freiwilliger Basis
oder auf Kulanz wäre das auch mehr als verständlich, nur über §177 VVG sind sie doch alle dazu gesetzlich verpflichtet, wenn sie ihre nicht mehr bestehende Haftung nicht korrekt anzeigen. Ich kann doch auch nicht m...
Nicht alle Versicherungen übermitteln überhaupt eine rückwirkende Deckung. Rückwirkende Kündigung dagegen kommen häufig vor. Und dann hat man noch mit der Bußgeldstelle zu tun wg fehlenden Versicherungsschutz
Was hätte ich denn anderes machen können/sollen, das war wie eine Pistole auf die Brust Aktion. Entweder so
oder gar nichts. Hätte ich mich nicht am nächsten Tag intensiv darum gekümmert und das Telefon glühen lassen, wäre das Chaos noch...
Und wenn die ausstehenden Beiträge nachgezahlt werden,ist es in der Summe so als hätte es die Kündigung nie gegeben. Übrigens hätte die Versicherung spätestens bei der Ab- Ummeldung und die damit verbundene Meldung übers KBA mitbekomme...
Hättest du den Vertrag nicht fortgesetzt, hätte den Versicherung den TK-Schaden ganz sicher nicht bezahlt. Den HP-Schaden musste sie gegenüber dem Geschädigten schon wegen §177 VVG zwangsweise übernehmen. Im Grunde hat die Versicherung d...
So ungefähr hab ich es geschnallt, ein nebliger unklarer Dunst schwebt aber immer noch darüber. Hätte die Versicherung aus dem Vertrag die VK/TK herausgedröselt und nur die HP nachgefordert, wäre sie jetzt fein raus und müsste nicht die ...
@berlin-paul: Guck, der Ostelch konnte es so aus dem Stegreif hervorragend erklären ;-) Ohne eine Vorlesung raus zu machen. Danke @Ostelch
Die Frage habe ich befürchtet. ;) In deinem Fall hat die Versicherung für dich einen Schaden bezahlt, den eigentlich du allein hättest zahlen müssen, wenn es nicht diesen §177 VVG gäbe. Um diesen Betrag ist dein Vermögen jetzt "reicher"....
ach menno... mach doch bitte den Erklärbär :)
Bitte selbst googeln ... ist doch hier keine Vorlseung.
Sorry, das verstehe ich nicht so ganz. Was ist bereicherungsrechtlich?
Stimmt auch wieder, die Nachversicherungspflicht für die Versicherung besteht nur für die HP, VK incl.TK ist freiwillig. Eigentlich hätte ich auch nur die HP nachbezahlen "müssen"(wenn überhaupt). Die Versicherung berief sich auf meine N...
Wir sollten uns nicht zu sehr auf die Versicherung fixieren. Was den Parkrempler betrifft, hatte der Unfallgegner auch einen Anspruch gegen den TE. Die Leistung der Versicherung hat ihn davor bewahrt. Es dürfte hier ein bereicherungsrech...
Cool arrangiert, nur Asterix mag ich ganz und gar nicht. Das waren meine ersten und letzten knapp 5 Minuten mit Asterix überhaupt.:)
Na du bringst ja ganz andere Härten ins Spiel. Ich glaube nicht so recht, dass da etwas zu machen gewesen wäre. In dieser Richtung hätte ich auch mit keiner Silbe dran gedacht etwas in Erwägung zu ziehen. Und wenn doch, dann sicher nur m...